Immer Ärger mit den Karten: Stadt bittet Händler zur Kasse

„Kaufe jedes Auto“ — wer solche Visitenkarten an Wagen steckt, handelt illegal und riskiert eine Anzeige.

Immer Ärger mit den Karten: Stadt bittet Händler zur Kasse
Foto: A. Bischof

Krefeld. Kaum jemand kann sich dagegen wehren: Wer seinen Wagen auf großen Parkplätzen, an belebten Orten oder stark befahrenen Straßen abstellt, hat irgendwann unweigerlich eine Visitenkarte am Auto. „Ich kaufe jedes Fahrzeug. Alter, Unfall, Kilometerstand — alles egal.“ So oder ähnlich steht es auf den Kärtchen, die gerne mal ins Gummi der Seitenscheibe geschoben oder unter den Scheibenwischer geklemmt werden.

So ergeht es auch Dietmar Schwarz (Name von der Redaktion geändert) regelmäßig. „Seit einiger Zeit wird der Autofahrer in Krefeld wieder vermehrt von der Zettelseuche heimgesucht“, sagt er. Es vergehe kaum eine Woche, in der in seiner Straße nicht die Autos mit den Hinweisen von An- und Verkaufunternehmen versehen würden.

Dabei ist es gar nicht erlaubt, Zettel ungefragt ans Auto zu stecken. Manuel Kölker von der Stadt Krefeld: „Es handelt sich dabei um eine Sondernutzung.“ In der Theorie ließe sich eine Sondernutzungsgenehmigung bei der Stadt beantragen. Doch die würde das nicht genehmigen.

Denn: „Wir müssten den Besitzer eines Fahrzeugs zunächst fragen, ob er damit einverstanden ist, dass ihm eine Visitenkarte an den Wagen gesteckt wird“, erklärt Stadtsprecher Timo Bauermeister. Das freilich ist unmöglich — weshalb die Stadt keine Genehmigungen erteilt. Somit handelt es sich, wenn man die ungefragte Werbung am Auto hat, um eine Ordnungswidrigkeit.

Hinzu kommt die Umweltverschmutzung. Denn die Kärtchen werden nicht selten einfach weggeschmissen oder lösen sich im Fahrtwind. „Zudem kommt es immer wieder vor, dass die scharfen Kanten die Gummis an Fenstern oder Wischerblättern zerstören, somit eine Sachbeschädigung vorliegt. Aus diesem Grund gehen wir der Sache mit Nachdruck nach“, sagt Kölker. „Wird das Verteilen zur Anzeige gebracht, leiten wir ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.“

Der Beschuldigte erhält dann einen Anhörungsbogen. Füllt er diesen nicht aus, setzt die Stadt ein Bußgeld fest. Dieses beginnt bei 150 Euro, wenn der Verstoß eingeräumt wird, kann aber auch bei bis zu 1000 Euro liegen. „Wenn mehr als drei Verstöße mit über 200 Euro verhängt wurden, gibt es eine Meldung über gewerbliche Unzuverlässigkeit ins Zentralregister — und das bereitet dann wirklich Probleme“, sagt Kölker.

Allerdings sei die Recherche schwierig und langwierig: Auf den angegebenen Nummern werde häufig nicht abgenommen oder aufgelegt, sobald festgestellt wird, wer am anderen Ende der Leitung ist. „Die Händler, meist aus Moers, Duisburg oder Essen, arbeiten mit vielen Tricks“, erklärt der Stadtsprecher.

Das Problem: Die Stadt bekommt kaum Hinweise, wenn wieder einmal eine Kartenschwemme die Stadt heimgesucht hat. Trotz aller Schwierigkeiten, den Verursacher zu finden: „Wir ermutigen zur Anzeige“, sagt Kölker. Benötigt würden genaue Zeiten, Orte und die Kärtchen als Beweis. Unter Telefon 36 60-43 32 werden Anzeigen für die Innenstadt aufgenommen, unter Telefon 36 60-42 08 für die Außenbezirke.

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