Kanalprüfung: Viele Fragen bleiben offen

Eine Arbeitsgruppe soll dem Rat eine überarbeitete Satzung vorlegen.

Krefeld. Die Satzung für die Dichtigkeitsprüfungen von Kanälen soll überarbeitet werden. Der Bauausschuss beschloss am Mittwoch, dass eine interfraktionelle Arbeitsgruppe die neue Fassung in der nächsten Sitzung des Stadtrates vorlegen soll. Die Landesregierung hat bekanntlich alle Grundstückseigentümer verpflichtet, bis Ende 2015 ihre Abwasserkanäle auf Dichtheit zu prüfen. Eine Satzung soll bis zum Frühjahr dieses Jahres für alle Kommunen verpflichtend sein.

Wie CDU-Sprecher Stefan Galke erklärte, gebe es zu dem Thema aber noch eine Reihe ungeklärter Fragen. Dazu gehörten zum Beispiel die Art der Prüfmethode, die sich in den Kosten niederschlägt, die Ausnahmeregelungen oder die Lage der Wasserschutzzonen. Galke: „Viele Hausbesitzer wissen gar nicht, in welchem Wasserschutzgebiet ihr Haus liegt.“

Im Ausschuss wurde auch auf eine Mitteilung der Eigentümer-Schutzgemeinschaft „Grund und Boden“ verwiesen, die auf eine mögliche Fristverlängerung bis 2023 abzielt. Voraussetzung dafür sei, dass die Kommune bei der Dichtigkeitsprüfung ihres eigenen Kanalnetzes sozusagen in Vorleistung trete.

Planungsdezernent Thomas Visser verwies auf gesetzliche Vorgaben durch das Wasserschutzgesetz, die keine beliebige Gestaltung der Satzung zulasse. Auch die Preise für das Prüfverfahren könnten nur individuell mit den Besitzern errechnet werden.

Die Stadtwerke bestätigten am Mittwoch, dass auch sie sich als Prüfungsunternehmen vorbereiten. Das geschehe aber, betont SWK-Sprecherin Dorothee Winkmann, „in Abstimmung mit den heimischen Handwerksbetrieben“. Die Stadtwerke wollen am Markt aktiv werden, sobald ein entsprechender Ratsbeschluss vorliege. Dieser wird für Februar erwartet.

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