Kartellamt: Millionen-Bußgeld gegen Primagas

Behörde ist überzeugt, dass Kunden jahrelang zu hohe Preise gezahlt haben

Krefeld. Über zwei Jahre lang dauerten die Ermittlungen des Bundeskartellamtes wegen illegaler Absprachen gegen sieben deutsche Flüssiggas-Anbieter, darunter die 1950 gegründete Krefelder Primagas GmbH. Am Mittwoch nun verkündete Kartellamtspräsident Bernhard Heitzer in Bonn, dass seine Behörde gegen die sieben Firmen und ihre Geschäftsführer Bußgelder von knapp 208 Millionen Euro verhängt hat.

Wieviel davon auf Primagas entfallen, wollten weder das Kartellamt noch die Münchener Pressestelle des Krefelder Unternehmens verraten, da es sich "um ein laufendes Verfahren handelt". Primagas (260 Mitarbeiter, 150 Millionen Euro Jahresumsatz) wird nach Angaben von Unternehmenssprecher Helmut Freiherr von Fircks Rechtsmittel einlegen gegen den Bußgeldbescheid (vermutlich im zweistelligen Millionenbereich): "Das Unternehmen widerspricht den Vorwürfen."

Jahrelang, so die Kartellwächter, sollen private und gewerbliche Flüssiggas-Kunden der sieben Unternehmen (gegen vier weitere wird noch ermittelt) bis zu 100 Prozent zuviel bezahlt haben. Seit mindestens 1997 hätten sich die Unternehmen darauf verständigt, sich gegenseitig keine Kunden abzuwerben. Wechselwilligen Kunden sei auf Nachfrage kein Preis oder ein überhöhter "Abschreckungspreis" genannt worden. Die Kartellabsprache im Tankgasgeschäft soll durch ein System von Wettbewerbsmeldungen abgesichert worden sein. Durch die Absprache der beteiligten Unternehmen - die die Hälfte des deutschen Marktes beherrschen - hätte ein Preisniveau gehalten werden können, das weit über dem kleinerer, so genannter freier Anbieter gelegen habe.

Kartellamtspräsident Heitzer: "Durch die Kundenschutzabsprachen wurden die Verbraucher über Jahre hinweg in erheblicher Weise geschädigt. Dies gilt gerade für die Kunden, die einen Miettank der etablierten Flüssiggas-Anbieter nutzen. Sie waren den überhöhten Preisen schutzlos ausgeliefert." Heitzer wies darauf hin, dass die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Unternehmen in den Bußgeldbescheiden berücksichtigt worden sei. Aber durchweg stünden hinter den betroffenen Firmen potente Muttergesellschaften, die ihre Marktstellung in Deutschland durch Zahlung der Bußgelder "ohne weiteres" sicherstellen könnten.

Für Primagas ist auch das Berechnungsverfahren unklar. Pressesprecher von Fircks geht davon aus, dass das Verfahren vom Oberlandesgericht Düsseldorf (allein zuständig für Kartellrecht) ganz von vorn aufgerollt wird: "Das kann fünf Jahre dauern."

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