Keine Kontrollen auf der Sonnenbank

Krefeld. „Klappkaribik kannste knicken“ — so oder ähnlich würde es wohl bei den Betroffenen selbst klingen. Der Gesetzgeber hingegen hat sich für folgende Variante entschieden: „Die Benutzung von Sonnenstudios darf Minderjährigen nicht gestattet werden.“ Das ist in Paragraph vier des Gesetzes zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSG) zu lesen.

Ob flapsig oder förmlich, beide Formulierungen meinen dasselbe: Seit dem 1. März 2010 dürfen sich Jugendliche unter 18 Jahren nicht mehr auf die Sonnenbank legen. Allerdings: Kontrollen, ob Betreiber und Besucher von Sonnenstudios diese gesetzliche Vorgabe auch erfüllen, gibt es nicht. Die Zuständigkeit dafür liegt nämlich nicht bei der Stadt Krefeld, sondern bei der Bezirksregierung in Düsseldorf. Das hatte das zuständige Landesministerium bei der organisatorischen Umsetzung des Bundesgesetzes so angeordnet.

Bei der Bezirksregierung gibt es für diese Aufgabe aber nicht genügend Mitarbeiter. Pressesprecherin Jennifer Spitzner: „Für eine intensive Kontrolle vor Ort fehlt leider der personelle Unterbau.“ Daher könne man nicht „auf eigene Faust“ tätig werden, sondern lediglich entsprechenden Hinweisen aus der Bevölkerung nachgehen. Davon gab es bisher keine und so wurde in Krefeld noch nie ein Verstoß gegen das seit gut zwei Jahren geltende Gesetz registriert.

Bei den Sonnenstudios verweist man unterdessen darauf, dass man eigeninitiativ strenge Kontrollmechanismen installiert habe. Dieter Bents, Mitarbeiter bei Sun Dream, sagt: „Wir haben Hinweisschilder aufgehängt und führen außerdem Ausweiskontrollen durch.“ Wenn eine der Neukundinnen zu jung aussehe, müsse sie ihre Volljährigkeit mit einem amtlichen Dokument belegen. Er schätzt die Zahl der Minderjährigen, die es trotzdem versuchen, auf „unter ein Prozent“. Mittlerweile habe sich das Gesetz nämlich herumgesprochen: „Am Anfang waren das noch mehr. Meistens 16- oder 17-jährige Mädchen.“

Claudia Strater, Kundenberaterin beim UVA Point, bestätigt das: „Vor einem Jahr kamen die noch häufiger. Heute ist das ganz selten.“ Auch im UVA Point gibt es Hinweisschilder und Ausweiskontrollen. Und obwohl die Einhaltung von NiSG nicht kontrolliert wird, findet Strater das Gesetz sinnvoll. Jugendlichen fehle nämlich häufig noch der Sinn für das richtige Maß und gerade das sei bei der Nutzung von Sonnenbänken sehr wichtig: „Wer sich unbesonnen sonnt, bekommt schrumpelige Haut.“

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