Kinderschänder „Schmusebär88“: Seine Opfer leiden heute noch

Krefeld. Das Landgericht Krefeld hat auf vier Jahre Haft für "Schmusebär88" wegen Vergewaltigung der Mutter, Missbrauchs eines Säuglings und einer Elfjährigen entschieden.

Zuvor war Dramatik im Landgericht am Nordwall angesagt: Der Notarzt musste am Mittwoch gerufen werden, nachdem eine Hauptbelastungszeugin in einem Sexualprozess kollabiert war. Kurz nach ihrer Aussage, die den 22 Jahre alten Angeklagten Markus T. (alle Namen von der Redaktion verändert) schwer belastete, brach Jennifer S. aus Düsseldorf direkt vor dem Gerichtssaal zusammen. Zuckerschock. Die 27 Jahre alte Mutter eines Säuglings musste ins Krankenhaus gebracht werden.

Im Saal verhängt die 1. große Strafkammer vier Jahre Haft für Markus T. Es sah ihn unter anderem als schuldig an, am 9. Mai dieses Jahres, am Muttertag, die schlafende junge Mutter vergewaltigt und anschließend ihren Säugling missbraucht zu haben.
Gericht bleibt knapp unter der Forderung des Staatsanwaltes

Staatsanwalt Otto Notemann hatte vor dem Richterspruch viereinhalb Jahre Haft gefordert. Er habe keinen Zweifel daran, dass der Angeklagte sich mehrfach der Vergewaltigung, des schweren sexuellen Missbrauchs an Kindern sowie des Missbrauchs von widerstandsunfähigen Menschen schuldig gemacht habe. Die Höchststrafe für diese Verbrechen, die teilweise in Tateinheit begangen wurden, liegt bei 15 Jahren Haft.

Strafverteidigerin Ute Steinbrenner hingegen sieht Widersprüche in den Aussagen der Zeugen. Auch die Tatsache, dass wegen der Vergewaltigung von Jennifer erst drei Monate später Anzeige erstattet wurde, spreche für ihren Mandanten.

Für den Missbrauch an dem zur Tatzeit elf Jahre alten Nachbarsmädchen Manuela S., den Markus T. erst nach einem positiven DNA-Test eingestanden hatte, forderte sie eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren.

Markus T. hatte seine Opfer in einem Internetforum kontaktiert, wo er unter dem Namen "Schmusebär88" chattete. Richterin Gudrun Rebell stellt in ihrer rund 45 Minuten langen Urteilsbegründung unter anderem fest, dass sich Markus während seiner Haftzeit dringend einer Sexual- und Sozialtherapie unterziehen müsse. Die Richterin: "Wenn so etwas noch einmal passiert, dann droht Ihnen die Sicherheitsverwahrung."

Für den Angeklagten spreche seine schwierige Kindheit und sein Alter. Gegen ihn jedoch eine Reihe von Vorstrafen. Wegen ähnlicher Vergehen hatte Markus, der weder einen Schul- noch Berufsabschluss vorweisen kann, erst bis zum vergangenen Jahr 27 Monate Haft verbüßt. In seinem Schlusswort entschuldigt sich Markus zwar bei Manuela S., bleibt in den anderen Fällen aber beim Leugnen. "Warum soll ich etwas zugeben, was ich nicht getan habe?"

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