Klatsche für Krefeld: Stromleitung wird gebaut

Richter in Leipzig verweigern den Rechtsschutz. Amprion-Bagger rollen im April.

Krefeld. Der Kampf Krefelds gegen den Stromnetzbetreiber Amprion scheint verloren: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat dem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz eine Absage erteilt. Das bestätigte der Berliner Anwalt Philipp Heinz auf WZ-Anfrage. Er vertritt in diesem Verfahren die Krefelder Interessen.

Was diese Entscheidung der Bundesrichter bedeutet, erläuterte Amprion-Sprecherin Joelle Bouillon: „Wir werden im April mit dem Bau der Höchstspannungsleitung beginnen.“ Die von der Politik geforderte Energiewende sorge für großen Zeitdruck. Es handele sich um eine Stromtrasse, die dringend gebraucht werde.

„Wenn Amprion im April mit dem Bau beginnt, ist das rechtens“, räumt Philipp Heinz ein. Damit gehe das Unternehmen aber auch ein Risiko ein. Denn das Verfahren in der Hauptsache sei offen. Sollte das Gericht dann gegen Amprion entscheiden, müsste die Leitung wieder abgebaut werden. „Ich habe die Hoffnung noch nicht aufgegeben“, so der Anwalt.

Die schriftliche Begründung des Beschlusses liegt Heinz noch nicht vor. „Wenn die Richter sich klar gegen Erdkabel aussprechen, wäre das allerdings auch für die Entscheidung in der Hauptsache kein gutes Signal.“

Krefeld hatte beim Bundesverwaltungsgericht gegen einen Beschluss der Bezirksregierung geklagt. Demnach darf Amprion im Westen und Süden der Stadt eine gut sieben Kilometer lange 380-kV-Stromtrasse errichten, die komplett als Freileitung gebaut wird.

Laut Heinz hat die Bezirksregierung technische Alternativen wie die einer teilweisen Erdverkabelung nicht hinreichend geprüft. Nach dem Willen der Stadt sollen etwa 2,5 Kilometer als Erdkabel verlegt werden. Dabei geht es um Flächen in der Nähe von Wohnbebauung.

Als fragwürdig bewertet der Jurist den Umgang der Bezirksregierung mit der Angst der Menschen. Die Behörde urteilt, dass schädliche Umwelteinwirkungen durch die Höchstspannungsleitung nicht zu erwarten seien. „Als Maßstab dienen dabei Grenzwerte, die nicht mehr zeitgemäß sind“, so der Anwalt.

Die Bezirksregierung hatte sich vor allem auf das Energieleitungsausbaugesetz gestützt. Dort heißt es, dass der Einsatz von Erdkabeln auf Höchstspannungsebene noch erprobt werden müsse. Wo getestet werde, sei im Gesetz klar geregelt. Die Krefelder Trasse gehöre nicht dazu.

Wie beurteilen Sie die Entscheidung der Leipziger Richter?

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort