Angeklagter fehlt Meerschweinchen-Prozess kann nicht starten

Angeklagter soll Behandlungskosten nicht bezahlt haben. Zur Verhandlung erschien er nicht.

Angeklagter fehlt: Meerschweinchen-Prozess kann nicht starten
Foto: dpa

Krefeld. Immer wieder blickten der Vorsitzender Richter, der Verteidiger und die Staatsanwältin auf die Uhr. Nach rund 40 Minuten Wartezeit entschied die Besetzung des Amtsgerichts dann, die wartenden Zeugen wieder zu entlassen. Der Angeklagte C. war nicht erschienen.

Der 22-Jährige ist wegen Betruges in drei Fällen angeklagt. Zwischen dem 13. und 24. Februar 2014 soll C. in drei Fällen fällige Gebühren für die Behandlung seiner drei Meerschweinchen in einer Tierarztpraxis nicht bezahlt haben. Dabei soll der Angeklagte bei der ersten Tat am 13. Februar seine Zahlungsfähigkeit- und bereitschaft vorgetäuscht haben. Die Behandlungskosten von 33,80 Euro sollten bei C. per Lastschrift von einem Konto bei der Postbank Stuttgart eingezogen werden. Auf diesem war jedoch kein entsprechendes Guthaben vorhanden.

Gleich verhielt es sich bei der Erwerbung von Flohmitteln für die Meerschweinchen am 20. und 24. Februar. Auch die hierfür zu entrichtenden Beiträge in Höhe von 59,63 Euro und 93,34 Euro konnten laut Anklageschrift trotz der von C. erteilten Lastschriften aufgrund mangelndem Guthaben nicht abgebucht werden. Der Angeklagte soll in allen drei Fällen gewusst haben, dass er nicht in der Lage sein würde, die eingegangenen Verpflichtungen zu erfüllen.

„Soweit wir wissen, wurden die drei fälligen Rechnungen aber bereits von seiner Mutter an die Tierarztpraxis überwiesen“, sagte der Vorsitzende Richter, der ausschloss, dass die beiden geschädigten Tierärzte bei einer erneuten Ansetzung der Verhandlung noch einmal erscheinen müssen. Für den Angeklagten wird das nicht gelten.

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