Milde Strafe für Rocker

Sie schüchterten Menschen ein und verängstigten sie. Wegen ihrer Geständnisse kommen die Angeklagten aber mit milden Urteilen davon.

Symbolbild

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Foto: Jochmann, Dirk (dj)

Krefeld. Nachdem bereits zwei geständige Brüder im abgetrennten Prozess mit Bewährungsstrafen glimpflich davonkamen, haben am Dienstag auch die beiden Hauptangeklagten mit späten Geständnissen milde Urteile erreicht.

Die erste Große Strafkammer verurteilte den 41-jährigen ehemaligen Präsidenten und Anführer der Hells-Angels-Supporter Gruppierung KK Brotherhood wegen versuchter räuberischer Erpressung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr. Sein 35-jähriger „Geldeintreiber“ erhielt zwei Jahre, weil ihm außerdem gefährliche Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Freiheitsberaubung, Nötigung und Brandstiftung zur Last gelegt wurden.

Beide Strafen wurden auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, nicht zuletzt, weil das Gericht alle Taten „als minder schwer“ einstufte. Das Gericht folgte damit weitgehend dem Antrag des Staatsanwalts. Dieser betonte gegenüber der WZ, dass das Gesetz „zwingend“ eine erhebliche Strafminderung vorsieht, wenn die Beschuldigten geständig sind.

Weitere Boni gibt es, wenn wie im vorliegenden Fall Entschädigungen an die Opfer gezahlt werden, sich die Täter bei diesen entschuldigen, keine einschlägigen Vorstrafen vorliegen und die Prognosen für eine straffreie Zukunft günstig sind. So erkannte das Gericht an, dass sich die Täter inzwischen von der Rockergruppierung losgesagt haben und einem Beruf nachgehen. Auch die Folgen der einzelnen Straftatbestände hielten sich in Grenzen. Es gab keine größeren Verletzungen bei den Geschädigten, es wurden letztlich keine Schutzgelder erpresst und auch die Brandstiftung des 35-Jährigen am Lkw seines Chefs endete glimpflich.

Verniedlichen wollten Richterin und Staatsanwalt das Geschehen allerdings nicht. Die Täter hätten andere Menschen eingeschüchtert und ihnen Angst eingejagt. Außerdem habe das in seiner Wohnung überfallene und zu Unrecht des Drogenhandels beschuldigte Paar psychische Folgen davongetragen. Ein anderer Geschädigter wurde in einer Diskothek zusammengeschlagen, weil er kein Schutzgeld zahlen wollte. Die Verurteilten und deren Angehörige im Gerichtssaal waren sichtlich erleichtert, dass die Strafen zur Bewährung ausgesetzt wurden.

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