Mit Schere bedroht: Gericht schickt Krefelder wegen schweren Raubes ins Gefängnis

Krefeld. Mit einem Urteil über sechs Jahre Haft für den 31-jährigen Angeklagten und drei Jahre für seinen 30-jährigen Mittäter hat das Landgericht am Mittwoch seinen ersten Arbeitstag im neuen Jahr begonnen.

Die beiden hatten im Juni letzten Jahres einen Krefelder und dessen Besucher in der Wohnung überfallen und unter Gewalt zur Herausgabe von Drogen und 210 Euro gezwungen. Die Wohnung wurde für den Handel von Drogen genutzt.

„Hier ging es um mehr als nur ein paar Gramm Gras, wie uns die Angeklagten glauben machen wollten“, sagte der Richter bei der Urteilsverkündung. Vielmehr hätten sie die Wohnung gezielt nach Geld durchsucht. Der Vorwurf, eine Lederjacke gestohlen zu haben, wurde fallengelassen.

Besonders schweren Raub machte der Richter bei dem 31-Jährigen geltend, weil dieser mit einer Schere einen der Geschädigten bedroht, verletzt und in Schach gehalten habe.

Obwohl es zum Gebrauch der Schere abweichende Aussagen von Angeklagten und Geschädigten gab, folgte die Strafkammer der Version, dass diese als Waffe eingesetzt worden war. Dafür sprächen sowohl die Blutspuren in der Wohnung als auch Verletzungen bei einem der Geschädigten. Peinlich allerdings, dass die Schere auf dem Weg zwischen Polizei und Landeskriminalamt und damit als Beweismittel verloren gegangen ist.

Der drogenabhängige Angeklagte hat bereits eine viereinhalbjährige Haftstrafe hinter sich. Nicht zuletzt deshalb folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwältin und schickte den Täter für weitere sechs Jahre hinter Gitter, ein Jahr über der Mindeststrafe.

Das Strafmaß wäre laut Richter noch erheblich höher ausgefallen, wenn die Schere nicht zufällig vor Ort greifbar gewesen, sondern in der Absicht mitgebracht worden wäre, sie zu benutzen. Eine verminderte Schuldfähigkeit, wie vom Verteidiger gefordert, wollte die Kammer jedoch nicht erkennen.

Das Gericht billigte beiden Angeklagten strafmildernd zu, dass sie die Tat gestanden hatten. Beim Mittäter blieb das Gericht mit drei Jahren Haft deutlich unter dem Antrag der Staatsanwältin, weil ihm die Nutzung der Schere nicht nachzuweisen war. Positiv angerechnet wurde ihm außerdem, dass er bisher nicht straffällig geworden war. Weil er aber gegen einen der Geschädigten gewalttätig geworden sei, blieb die Strafkammer über der Mindeststrafe von einem Jahr.

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