Mit überteuerter Wohnung die Bank hinters Licht geführt

Bewährungsstrafe für 39-Jährigen wegen Betrugs.

Krefeld. War ein 39-jähriger Düsseldorfer nur ein ungeschickter Pechvogel oder Teil einer Betrügertruppe? Dieser Frage muss das Schöffengericht nachgehen. Der Mann erhielt eine sechsmonatige Bewährungsstrafe wegen Betruges.

Angeklagt ist er wegen eines sogenannten Kick-Back-Geschäftes. Dabei werden Immobilien weit über Wert verkauft. Das für diesen überteuerten Kaufpreis aufgenommene Darlehen sieht die Bank nie wieder. So erging es auch der Krefelder Bank, die das Darlehen vergab.

Im Fall geht es um eine Eigentumswohnung in Dortmund, die einen Verkehrswert von 41 000 Euro hatte. Dem Angeklagten soll diese Wohnung aber von einer Vermittlungsfirma für 135 000 Euro verkauft worden sein. Bei einem richtigen Kick-Back-Geschäft hätte der Mann jetzt mehrere zehntausend Euro vom Verkäufer zurückbekommen.

Aber so glasklar ist die Sache dann doch nicht, denn die Vermittlungsfirma und der vermeintliche Freund, der den Angeklagten mit jener Firma bekanntgemacht hat, hätten ihn seinerseits an der Nase herum geführt.

Eigentlich wollte er die Eigentumswohnung nämlich nur kaufen, weil er Geld brauchte, um Schulden abzubezahlen. Ihm sei erzählt worden, dass er einfach einen Kredit für die Wohnung aufnehmen soll, der den Wert der Wohnung übersteigt. Das sei rechtens und würde von der Bank auch akzeptiert. Die Wohnung sei vermietet und trage sich so von selbst.

Schon das stimmte alles nicht. Das Objekt kaufte der Angeklagte dann, ohne es einmal zu besichtigen. Um den Kredit zu bekommen, zahlte er dann noch 11 500 Euro auf sein Konto ein, die er wenige Tage später wieder abhob — nur um Eigenkapital vorzugaukeln. Auch das sei ganz normal, wurde ihm gesagt. Spätestens dabei hätte er wissen müssen, dass etwas nicht mit rechten Dingen zu geht. „Sie haben einen Betrug zumindest billigend in Kauf genommen“, sagte der Staatsanwalt. Auch wenn er nicht der Hauptschuldige ist, am Betrug war der Angeklagte trotzdem beteiligt.

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