Landgericht Krefeld Mordversuch aus Wut: Viereinhalb Jahre Haft für Brandstifterin

Wut und Rache: Das Landgericht verurteilt die 39-jährige Mieterin wegen versuchten Mordes und Brandstiftung.

Richter Herbert Luczak nahm sich viel Zeit, den Vorsatz der Tat zu begründen.

Richter Herbert Luczak nahm sich viel Zeit, den Vorsatz der Tat zu begründen.

Foto: dpa

Krefeld. Die zweite Große Kammer des Landgerichts hat sich ihren Urteilsspruch nicht leicht gemacht, sonst hätte sie bereits am Freitag entschieden. Doch auch die Denkpause übers Wochenende führte nicht dazu, dem Wunsch des Verteidigers nach einer milden Strafe zu entsprechen. Vielmehr folgte das Gericht weitgehend dem Antrag der Staatsanwältin, die der Beschuldigten wegen des absichtlich verursachten Brands in ihrer Wohnung einen Tötungsvorsatz an ihrem Vermieter und dessen Mutter unterstellte.

Das Urteil: vier Jahre und sechs Monate Haft. Richter Herbert Luczak nahm sich viel Zeit, den Vorsatz der Tat zu begründen. Der Beginn der Eskalation im Mietverhältnis, das bereits durch häufigen Lärm der 39-jährigen Krefelderin belastet war, seien fortgesetzte Bestellbetrügereien gewesen. Die Frau hatte Tür und Klingel immer wieder mit falschen Namen ausgestattet, um bestellte Ware umzuleiten

Mit der „ihr eigenen Hartleibigkeit“ habe sie immer wieder Briefe mit Morddrohungen an den Hauseigentümer geschickt. Zwei Bekennerschreiben an ihren Anwalt und die Polizei wurden ihr letztlich zum Verhängnis. Darin hatte sie kurz vor der Tat angekündigt, den Vermieter und seine Mutter „umbringen und sterben lassen“ zu wollen. „Das ist Vorsatz ersten Grades und damit Absicht“, so der Richter.

Dabei sei es nicht von Belang, ob ihr Verhalten als Hilferuf einzustufen sei oder aus Verzweiflung wegen der drohenden Obdachlosigkeit geschah.

Der Sachverständige hatte der psychisch labilen Frau bescheinigt, für ihre Tat in vollem Umfang verantwortlich zu sein. Selbst der Ehemann der Frau habe ihre Drohung so ernst genommen, dass er den Hausbesitzer warnte. Er war mit dem Vorhaben seiner Frau nicht einverstanden, konnte sie aber offenbar nicht davon abhalten und hatte die Wohnung deshalb verlassen.

Am Tag der gerichtlich erwirkten Räumung nahm das Drama seinen Lauf. Die Frau wartete, bis alle Mieter im Haus schliefen, steckte die Wohnung in Brand und verließ sie. Kurz darauf kam sie noch einmal zurück und konnte wegen der starken Qualmentwicklung nur das Schlafzimmer betreten. Dort öffnete sie das Fenster und verließ die Wohnung erneut, ohne Hilfe zu holen. Schließlich wurde ein Mieter vom Rauchgeruch wach, alarmierte den Eigentümer und der die Polizei.

„Sie sieht aus wie eine ganz liebe Frau, die man gern zum Kaffeeklatsch einlädt. Aber sie hat wohl zwei Seiten“, kommentierte der Richter ihre gespaltene Persönlichkeit. Zum Glück habe sie sich nicht sehr geschickt angestellt, als sie an verschiedenen Stellen der Wohnung den Brand legte.

Zugute halten könne man der Beschuldigten, dass sie nur geringfügig vorbestraft ist, ein Geständnis abgelegt hat, es ihr an geistiger Kompetenz fehlt und sich der Sachschaden in Grenzen hält.

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