Nur die Impfung schützt vor Masern

Zwei Fälle sind Ende 2014 gemeldet worden. Virus ist eine Gefahr für Groß und Klein.

Nur die Impfung schützt vor Masern
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Krefeld. Ein an Masern erkranktes Kleinkind ist in Berlin-Reinickendorf gestorben. 570 Fälle von Erkrankungen sind dem Gesundheitsamt in der Hauptstadt zurzeit gemeldet. Masern sind auf dem Vormarsch. „Aktuell sind mir in Krefeld derzeit keine Fälle bekannt“, sagt der Kinderarzt Dr. Alexander von Stülpnagel. Entwarnung gibt er dennoch nicht. „Ende vergangenen Jahres gab es aber zwei Masernfälle.“ Das einzige, was vor einer Ansteckung wirksam schütze, sei eine Impfung.

Für alle Altersklassen wird von der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut die Schutzimpfung gegen Masern empfohlen. Laut Stülpnagel liegt die Impfrate bei Vierjährigen in Deutschland bei 92 Prozent. Für den vollständigen Masernschutz sind zwei Impfungen notwendig, die erste ab dem 12. Lebensmonat, die zweite zwischen dem 15. und 23. Lebensmonat. „Die ist nicht bei allen erfolgt“, sagt Stülpnagel, womit das Risiko der Ansteckung wieder steige.

Die Gefahr, sich bei Kontakt mit einem Erkrankten anzustecken, liegt laut Stülpnagel bei fast 100 Prozent. Im Vergleich: Bei Röteln liegt der Index bei 15. Deshalb ist bereits der Verdacht der Erkrankung meldepflichtig beim Gesundheitsamt. „Bei Einschulungsuntersuchungen ebenso wie den Untersuchungen der elf- bis zwölfjährigen Schüler überprüfen die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes die Impfpässe.“ Doch nicht bei allen liege das Dokument vor.

Wenn sich ein Kind mit Masern angesteckt habe, könne der Arzt nur die Symptome wie Fieber, Husten und Schnupfen behandeln. Mit dem Masern-Virus müsse der Körper selber fertig werden. Bettruhe ist deshalb unbedingt nötig, vor allem auch, um weitere gefährliche Infekte durch das geschwächte Immunsystem zu verhindern. Beispielsweise eine Lungenentzündung.

Damit das kranke Kind wieder auf die Beine kommt und keine weiteren Freunde ansteckt, sollte es zur Genesung beim Abklingen der Symptome noch bis zu zehn Tage zu Hause bleiben. „Das ist für viele Eltern ein Problem, weil ihnen maximal zehn Kinderkrankheitstage pro Elternteil zustehen.“ Selbst wenn beide die in Anspruch nähmen, reiche die Zeit in manchen Fällen nicht aus. Sollten deshalb weitere Kinder angesteckt werden, hätten die aber noch eine Chance, wenn sie einen Tag nach dem Kontakt zum Schutz geimpft werden.

Auch Erwachsene können sich mit diesem hochansteckenden Virus infizieren. „Vor fünf Jahren hatten wir eine Epidemie in Duisburg mit rund 1000 Fällen“, erzählt Stülpnagel. Derzeit haben die Arztpraxen genügend Impfstoff vorrätig. Dr. Ruth Möhrke als Allgemeinmedizinerin rät allen Erwachsenen mit unklarem Impfstatus, sich nachimpfen zu lassen. Das sei der beste Schutz für sie — und alle Kinder.

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