Ohne Leine durch den Wald

Für Hunde gilt auf den Spazierwegen im Stadtwald keine Anleinpflicht mehr. Urteil hebelt Satzung der Stadt aus.

Krefeld. Bei den wärmer werdenden Tagen ist im Stadtwald Ärger programmiert. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat in einem neuen Urteil entschieden, dass Städte nicht berechtigt sind, auf Waldwegen einen Leinenzwang zu erlassen.

Nach dem geltenden Landesforstgesetz dürfen Hunde auf den Wegen frei laufen, sofern sie sich im Einflussbereich des Halters befinden. Außerhalb der Wege sind sie hingegen anzuleinen.

„Das bedeutet für Hundehalter aber umgekehrt auch, dass sie ihr Tier auf Kommando zurückrufen können“, sagt Frank Rühl von der Hundelobby. Er weiß um das heikle Thema, das zwischen Fußgängern, Radfahrern und Tierhaltern im Stadtwald immer wieder zu Konflikten führt. Deshalb will die Hundelobby das Thema auf die Tagesordnung eines geplanten Runden Tisches setzen.

Dass dringender Handlungsbedarf besteht, sieht auch Wolfgang Westenberger vom Landesbetrieb Wald und Holz NRW mit Sitz in Wesel. Seine Behörde ist seit der Umstrukturierung des Landesbetriebes vor fünf Jahren für Krefelds Wälder hoheitlich zuständig. „Wir haben aber zu wenig Personal, um selber vor Ort zu kontrollieren, ob sich Hundehalter an das Landesforstgesetz halten.“

Der Landesbetrieb hat deshalb die Aufgabe an die städtische Forstverwaltung delegiert. Bis vor kurzem kontrollierte regelmäßig der Kommunale Ordnungsdienst den Freilauf der Hunde im Stadtwald, vor allem wegen der in Krefeld gültigen Anleinpflicht innerhalb von Wohnbebauung, Plätzen, Grünanlagen und Parks. Ein Verstoß gilt als Ordnungswidrigkeit. Nach dem Münsteraner Urteil darf die Stadt Krefeld laut Westenberger nun aber selbst nicht mehr Bußgelder verhängen.

Der Kommunale Ordnungsdienst kontrolliert aber laut Verwaltung weiterhin einmal die Woche im Stadtwald. Dessen Augenmerk richtet sich nun auf die sogenannten gefährlichen Hunde und die Hunde bestimmter Rassen wie Mastiff oder Rottweiler, die nach dem Landeshundegesetz generell und auch auf den Wegen im Wald anzuleinen sind. In Naturschutzgebieten wie dem Hülser Bruch gilt hingegen weiterhin generelle Anleinpflicht.

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