Ortsumgehungen und ihre Auswirkung auf die Umwelt

Der Flächennutzungsplan (FNP) enthält unter anderem auch Umweltberichte zu umstrittenen Straßenprojekten.

Krefeld. Noch bis 1. März liegt der Entwurf für den neuen Flächennutzungsplan (FNP) öffentlich aus. Er legt für die nächsten Jahre fest, was in Krefeld planerisch möglich ist. Dazu gehören auch umstrittene Verkehrsverbindungen, wie die Umgehungen Fischeln oder Schicksbaum. Ein Blick in die Unterlagen zeigt, dass diese Straßen unter Umweltaspekten nicht unbedenklich sind.

Der politische Streit um die Fischelner Umgehung hat maßgeblich dazu beigetragen, dass der neue FNP immer noch nicht in Kraft getreten ist. Die Nordwest-Umgehung Fischeln ist mittlerweile nicht mehr Teil des neuen Plans, „da sie nicht mehr der städtebaulichen Zielsetzung der Stadt Krefeld für den Planungshorizont 2030 entspricht“, heißt es in der Begründung.

Laut neuem FNP möglich sind aber zum Beispiel die die Südumgehung Fischeln, die Westumgehung Krefeld (B 9), die Nordumgehung Schicksbaum, sowie die Hafenanbindung. Betont wird, dass der FNP nicht festlegt, ob und wie der Ausbau der Straßen erfolgt. Teil des Planes sind aber detaillierte Umweltberichte zu den einzelnen Projekten.

Die Westtangente soll auf rund 7600 Metern die Bundesstraße B 9 mit der Autobahn A 44 verbinden. Der Umweltbericht zweier externer Aachener Fachbüros sieht „hohe Konflikte“ durch die zu erwartende Lärmbelastung sowie für den Steinkauz, der dort vorkommt und zu den gefährdeten Arten gehört.

Aber auch eine Beeinträchtigung der Grundwasserqualität sei nicht auszuschließen. Zudem weist der Bericht auf mehrere denkmalgeschützte bzw. -werte Hofanlagen hin. Sollte die Straße gebaut werden, müssten entsprechende Schutzvorkehrungen oder Ausgleichsmaßnahmen getroffen werden.

Die Nordumgehung Schicksbaum würde auf 1700 Metern die Kreisstraße K 11 (Am Schicksbaum) mit der B 509 (Birkschenweg) verbinden. Hier sieht der Umweltbericht Nachteile durch die Zerschneidung des Landschaftsschutzgebietes Benrad und der „Alten Landwehr“ Zudem könne der Bau nur genehmigt werden, wenn zuvor an der Wassergewinnungsanlage Krefeld I Förderbrunnen aufgegeben und neue Schutzzonen festgesetzt würden.

Für den nördlichen Teil der Westumgehung Fischeln zur Entlastung der Kölner Straße wurden zwei Varianten untersucht: Kölner Straße und Mühlenfeld. Der Bericht spricht in beiden Fällen vom Wertverlust des unter Landschaftsschutzes stehenden Biotops und vom Verlust von Flächen, die für die Erholung eine Rolle spielen (Stadtpark Fischeln). Im direkten Vergleich beurteilen die Experten die Variante Mühlenfeld als günstiger.

Die Hafenanbindung soll auf rund 3000 Metern die Verbindung zur Autbahn A 57, Anschlussstelle Oppum, herstellen. Die Straße würde durchs Latumer Bruch führen, für das erhebliche Beeinträchtigungen zu erwarten wären. Das Gutachten geht deshalb davon aus, dass der Bau nicht ohne Ausnahmegenehmigungen möglich ist. Es gehe um „sehr hohe Konflikte“ mit dem Schutz von Pflanzen, Tieren, Boden und Oberflächenwasser.

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