Elektroräder Polizei: Helmpflicht für E-Biker

Elektroräder können bis zu 45 km/h schnell fahren. Laut Experten stellen sie keine generelle Gefahr im Straßenverkehr dar.

Elektroräder: Polizei: Helmpflicht für E-Biker
Foto: Andreas Bischof

Krefeld. Motorisierte Fahrräder — E-Bikes oder Pedelecs genannt — sind aus dem Straßenverkehr nicht mehr wegzudenken. Die mit Hilfe eines Elektromotors angetriebenen Fahrräder haben sich gerade für Menschen in der Altersklasse ab 65 Jahren zu einer echten Fortbewegungsalternative entwickelt. Die am häufigsten verkaufte Variante der Elektroräder sind dabei die Pedelecs, deren Zusatzmotor nur dann arbeitet, wenn der Fahrer auch selbst in die Pedale tritt.

Auch im Krefelder Straßenverkehr sind motorisierte Fahrräder keine Seltenheit. Die Direktion Verkehr der Polizei Krefeld hat die Elektroräder besonders im Blick, wie Volker Stahl erklärt. „Auch bei uns dominiert die Pedelecs-Variante im Straßenverkehr. Wir haben die Entwicklung der Elektroräder im Blick“, sagt der 1. Polizeihauptkommissar.

Generelle Gefahren würden durch die Elektroräder im Straßenverkehr aber nicht entstehen, erläutert Stahl — Risiken gebe es aber sehr wohl. „Generell sind E-Bikes und Pedelecs nicht gefährlicher als normale Fahrräder, jedoch entstehen bei der Handhabung durch das erhöhte Gewicht, eine erhöhte Endgeschwindigkeit und einen sich dadurch verlängernden Bremsweg ein erhöhtes Risiko“, sagt Stahl.

Um diesem vorzubeugen, empfiehlt die Polizei, sich vor dem Kauf eines motorisierten Fahrrades intensiv mit der Nutzung auseinanderzusetzen. Die Direktion Verkehr bietet im Rahmen ihrer Verkehrsprävention für Senioren „Auf die Rente, fertig, los“ die Möglichkeit, E-Bikes und Pedelecs im Straßenverkehr unter Aufsicht der Beamten zu testen.

Eine generelle Eignungsprüfung für Pedelecs ist nicht notwendig Eine generelle Eignungsprüfung zum Fahren von Pedelecs hält Stahl hingegen für nicht notwendig. „Heutzutage sind Senioren, die zu einem Großteil die Elektroräder nutzen, keineswegs ungeeigneter, motorisierte Räder zu nutzen, als andere Menschen“, sagt Stahl.

Unabhängig vom Alter der Nutzer, gibt es jedoch zwei Faktoren, die nach Ansicht der Polizei das Fahren von Elektrorädern deutlich sicherer machen würden. „Die Polizei Krefeld spricht sich klar für eine generelle Helmpflicht für Fahrradfahrer aus, die damit auch für Nutzer von E-Bikes und Pedelecs gilt“, sagt Stahl und ergänzt: „Zudem fordern wir eine Herabsetzung der Grenze zur absoluten Fahruntauglichkeit (1,6 Promille) bei Radfahrern.“ Ein erhöhtes Unfallrisiko beim Radfahren unter Alkohol sei nicht von der Hand zu weisen.

Für E-Bikes, die eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h erreichen können, gilt bereits die Grenze der absoluten Fahrunsicherheit gemäß der Fahrzeugart-Einstufung als Mofa, Leichtmofa, Kleinkraftrad oder Leichtkraftrad von 1,1 Promille. Für diese Räder sind eine Betriebserlaubnis, ein Versicherungskennzeichen und eine jeweilige Prüfbescheinigung notwendig (siehe Grafik).

„Die mit E-Bikes erzielten Geschwindigkeiten sind nicht mit denen eines Pedelecs zu vergleichen und sicherlich auch bedenklicher“, sagt Stahl. Die Statistiken weisen jedoch nach Aussage der Direktion Verkehr auch bei E-Bikes in den vergangenen beiden Jahren keine erhöhten Unfallzahlen auf.

Der Unfalltod eines 54-jährigen E—Bike-Fahrers, der am 12. Juli auf der Kempener Allee gestürzt war, war nach Angaben der Polizei die tragische Folge mehrerer Faktoren, nicht aber allein auf das Fahren eines E-Bike zurückzuführen.

Trotzdem rät die Polizei allen Verkehrsteilnehmern dazu, die Geschwindigkeit von E-Bikes und Pedelecs im Straßenverkehr nicht zu unterschätzen. „Gefahren sind immer vom individuellen Können eines Verkehrsteilnehmers und den technischen Voraussetzungen abhängig. Das gilt auch für Fahrer von Elektrorädern“, sagt Stahl.

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