Prozess: Patenonkel gesteht Missbrauch

Beschuldigter erspart damit den beiden Opfern die Aussage. Deren Schweigen hatte er sich mit Geschenken erkauft.

Prozess: Patenonkel gesteht Missbrauch
Foto: dpa

Krefeld. Bereits zu Beginn der Verhandlung legte der 52-jährige Krefelder durch seinen Rechtsanwalt ein Teilgeständnis ab. Die sexuellen Handlungen an seinem Patenkind, einem damals 16-jährigen Mädchen, sowie an einem 14-jährigen verwandten Jungen seien mit deren Einverständnis erfolgt, allerdings ohne die Zusage von Geschenken. Als das heute 18-jährige männliche Opfer dann als Zeuge aufgerufen wurde und sichtlich unter der Situation litt, besann sich der Angeklagte und gestand nun komplett, um dem Jungen die Aussage zu ersparen.

Zunächst räumte er alle Punkte der Anklage ein, die ihm zwischen 2011 und 2012 sexuelle Handlungen an dem Jungen vorhält. Auch habe er ihm am folgenden Tag die versprochene Spielkonsole gekauft. Mit den Worten „Ich will jetzt reinen Tisch machen“ gestand er anschließend auch die Übergriffe in mindestens drei Fällen auf sein heute 22-jähriges Patenkind. Das Mädchen hatte zwischen Juni 2006 und Mai 2008 am Wochenende häufig bei ihm übernachtet und regelmäßig teure Geld- und Sachgeschenke erhalten.

Bekannt wurden die Übergriffe erst, als sich der Junge seiner Mutter anvertraute, deren Schwester früher mit dem Angeklagten verheiratet war. Dabei erwähnte ihr Sohn auch die Missbrauchshandlungen an dem Mädchen. Die Frau informierte darüber umgehend dessen Mutter. Das Mädchen habe dieser auf Befragen zwar keine Einzelheiten genannt, aber gesagt: „Das macht der schon seit meiner Kindheit.“ Noch am gleichen Tag wurde Anzeige erstattet. „Ich hätte als Mutter sehen müssen, dass da etwas nicht stimmt“, zeigte sie angesichts des innigen Kontakts zwischen Patenonkel und Tochter späte Einsicht.

Der Angeklagte ist zwar nicht einschlägig vorbestraft, blickt aber seit den 1970er Jahren auf ein außergewöhnlich üppiges Strafregister zurück. Mit insgesamt 32 Eintragungen, unter anderem wegen Diebstahls, Betrugs und fährlässiger Körperverletzung gilt er bei Gericht als „Stammgast“. Derzeit sitzt er in Gelsenkirchen wegen einer früheren Straftat in Haft. Die erste Große Strafkammer prüft bis zu den Plädoyers und zum Urteil am Donnerstag, welche seiner noch anhängigen Vergehen in einer Gesamtfreiheitsstrafe zusammengefasst werden können.

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