Radwege wie Buckelpisten in Krefeld

Viele Wege sind in die Jahre gekommen. Aber dürfen Radler auf die Straße ausweichen?

Krefeld. Versierte Radfahrer kennen das Problem: Hochstehendes Pflaster, Löcher im Asphalt oder Buckelpisten machen die Radwege an vielen Stellen der Stadt zur Trialstrecke. Was in der Freizeit eine willkommene Herausforderung sein mag, wird im Alltag zur gefährlichen Stolperfalle.

Beispiel Westparkstraße: Hier wird der Radler gehörig durchgeschüttelt. Unlängst stürzte dort ein 16-Jähriger und verletzte sich schwer. Dazu wollte es Carsten Bullert gar nicht erst kommen lassen — auf seiner Fahrt über ebenjenen Radweg. „Nachdem ich zum dritten Mal beinahe den Abflug gemacht hätte, bin ich auf die Fahrbahn gewechselt“, erzählt er. Ebenso kurzerhand war auch die Polizei zur Stelle.

Es entspann sich eine Grundsatzdiskussion, ob ein solch schlechter Radweg überhaupt genutzt werden müsse. Drei Wochen hörte Bullert nichts mehr von der Sache, bis der Bußgeldbescheid eintraf: „Ich habe Widerspruch eingelegt.“ Mit Erfolg, das Gericht stellte das Verfahren wegen Geringfügigkeit ein.

Bullert könnte also aufatmen — einerseits. Denn die Frage, ob Radfahrer die schlechten Wege in Krefeld hinnehmen müssen, bleibt ungeklärt. Andreas Domanski vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) Krefeld hat da eine klare Meinung: „Manche Radwege sind schlicht illegal“, moniert er. Die Straßenverkehrsordnung äußert sich da noch relativ schwammig, wenn sie im Falle einer unzumutbaren Strecke das Ausweichen auf die Fahrbahn erlaubt. Doch, wann beginnt „unzumutbar“?

Die verbindliche Verwaltungsvorschrift des Landes gibt da schon einen etwas deutlicheren Hinweis: Demnach muss der Weg baulich nach dem Stand der Technik gestaltet und unterhalten sein. In Krefeld jedoch sind viele Strecken in die Jahre gekommen. So ist sich Hartmut Könner, Leiter des Tiefbauamtes, darüber bewusst, dass Wurzeln den Radweg an der Westparkstraße zur Buckelpiste machen.

Allein — der Verwaltung fehlt das Geld zur Sanierung. Und das wird sich wohl nicht ändern, denn für die Jahre 2013/14 sind Radweg-Investitionen lediglich für die Gladbacher Straße und das Mühlenfeld vorgesehen (insgesamt 200 000 Euro). „Bedingt durch das Haushaltssicherungskonzept können wir darüber hinaus nur im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht tätig werden“, bedauert Könner. Für die Westparkstraße heißt das: Die Huckel gelten hier nicht als Gefahren-, sondern nur als Schadstelle. Es wird also nicht saniert. Und so wird die Polizei wohl weiter Verwarngelder aussprechen. Beruft diese sich doch auf die Verkehrszeichen, wonach der Radweg benutzt werden muss. Der Radler könne im Einzelfall zwar mit Verweis auf Löcher oder zu arge Buckel ausweichen, doch rät Polizeisprecher Wolfgang Weidner davon ab. Im Falle eines Unglücks könne dies zu Problemen mit der Versicherung führen.

Eine unbefriedigende Situation, wie Domanski findet. „Die Aussage, auch ein schlechter Radweg, ist noch ein sicherer Radweg, ist nicht haltbar. Das wird einer fahrradfreundlichen Stadt nicht gerecht.“

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