Handball: Urteil in Ballwurf-Affäre gefällt

Giuseppe Iavarone muss acht Monate pausieren.

Krefeld. Handballer Giuseppe „Pino“ Iavarone vom Krefelder Turnklub (KTK) darf bis zum 11. Oktober nicht mehr am Spielbetrieb teilnehmen und als Schiedsrichter aktiv sein. Das entschied der Landes-Spruch-Ausschuss des Handball-Verbandes Niederrhein in Düsseldorf.

Iavarone hatte nach Abschluss des Landesligaduells zwischen dem KTK und der Turnerschaft St. Tönis am 12. Februar den Schiedsrichter Sascha Ansmann von hinten mit einem Handball, der sich in einer Plastiktüte befand, am Rücken getroffen. „Selbst, wenn es die schlechteste Schiedsrichterleistung der Welt gewesen wäre, rechtfertigt das nicht diese Tätlichkeit“, sagte Ausschuss-Vorsitzender Peter Ohliger.

Mehr als zwei Stunden dauerte das Verfahren. Neben Iavarone wurden sechs Zeugen zu dem Fall gehört. Erstmals trafen die beiden Kontrahenten aufeinander, würdigten sich jedoch keines Blickes. Nicht geklärt wurde, wo der Ball auf den Körper des Schiedsrichters traf.

Während einige Zeugen vom Rückenbereich berichteten, siedelten andere den Einschlag wesentlich höher, in den Nacken-Hals-Bereich, an. 23 Tage war Schiedsrichter Ansmann nach dem Vorfall arbeitsunfähig.

„Ohne Sachverständigen-Gutachten ist nicht festzustellen, wie hart der Schlag war. Dem Sportrecht fehlen dafür die Mittel“, sagte Ohliger. Während Iavarone seine Tat zugab, erneut aber von einem nicht-harten Schlag sprach, sah sich Ansmann „durch den Schlag für längere Zeit in einen Schock-Zustand versetzt, der die Schmerzen unterdrückt hätte“.

„Ich habe einen Fehler begangen, hätte am nächsten Tag nicht ein weiteres Spiel leiten dürfen. Aber ich konnte nicht mehr rational entscheiden.“

Mittlerweile hat Ansmann, der Iavarone auf 4000 Euro Schmerzensgeld verklagt, ebenfalls Post von einem Anwalt erhalten. Zwölf Augenzeugen kündigt Iavarones Rechtsbeistand Daniel Smolenaers an sowie weitere Recherchen.

Der Anwalt von Iavarone erwägt ebenfalls ein Strafverfahren wegen versuchten Betruges. Da ihm bisher keine ärztlichen Unterlagen vorliegen, müsse entschieden werden, ob die erlittenen Verletzungen überhaupt über eine Bagatellgrenze hinausgehen.

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