Stadt handelt nicht mit Bürgerdaten

Die Auskünfte werden nach Gesetz erteilt.

Krefeld. Die Stadt Krefeld betreibt keinen Handel mit Daten der Bürger. Das hat Oberbürgermeister Gregor Kathstede gestern betont. Auch in Zukunft habe man daran kein Interesse, sagt er zum Entwurf eines Gesetzes, wonach die Weitergabe von Daten aus dem städtischen Melderegister erleichtert werden soll.

Derzeit sei die Stadt verpflichtet, auf Anfrage Auskünfte aus dem Melderegister zu erteilen. Für Privatpersonen werde dabei die für NRW festgesetzte Verwaltungsgebühr von sieben Euro erhoben. Weitergegeben wird neben Namen und akademischem Grad nur noch die Anschrift — es sei denn, Antragsteller können ein berechtigtes Interesse nachweisen, etwa bei rechtlichen Auseinandersetzungen. Dann darf die Stadt auch zusätzliche Informationen nennen.

Darüber hinaus stellt die Stadt laut Kathstede anderen Behörden Meldedaten auf Anfrage zur Verfügung, da sie hierzu verpflichtet sei.

„Eine Weitergabe der persönlichen Daten zum Beispiel an private Adressbuchverlage setzt eine Einwilligung der Bürger voraus. Nur wenn die Einwohner dieser Weitergabe schriftlich zugestimmt haben, geben wir Name und Anschrift weiter“, sagt der Oberbürgermeister. Da eine solche Zustimmung nur von einem verschwindend geringen Teil der Bürger gegeben worden sei, legten private Adressbuchverlage heutzutage Adressbücher kaum noch auf.

An dem vorgesehenen bundeseinheitlichen Meldegesetz äußert Kathstede deutliche Kritik: „Die personenbezogenen Daten sind ein hohes und schützenswertes Gut. Ein möglicher Missbrauch durch eine weitgehende Ausnahmeregelung im Gesetz zur Weitergabe dieser Daten muss verhindert werden.“ Da das Gesetz unter anderem noch der Zustimmung des Bundesrats bedarf, hofft der Oberbürgermeister aber auf Änderungen. bra

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