Wenn das Laub im Herbst zur Last wird

Bürger sollten sich informieren, ob sie auch ihre Bürgersteige reinigen müssen.

Krefeld. Die Bäume werfen jetzt das Laub ab — und für viele Bürger stellt sich die Frage, wohin mit dem vielen Laub im Garten, auf Gehwegen und — eventuell — auf der Straße. Denn das Verbrennen von Gartenabfällen ist nicht gestattet. Für die Entsorgung des Laubes steht den Krefeldern die Biotonne zur Verfügung, die Grundstückseigentümer in den Größen 120 oder 240 Liter bestellen können.

In der Regel wird eine 120-Liter-Biotonne für jeweils bis zu sechs behördlich gemeldete Personen ohne zusätzliche Gebühren zur Verfügung gestellt. Welche Größe dem Grundstückseigentümer konkret für das Grundstück ohne zusätzliche Kosten zusteht, steht im Krefelder Entsorgungsmagazin.

Helfen kann auch die Abfallberatung des Fachbereiches Umwelt unter Telefon 86 24 80. Die Reinigungspflichten und die Zuständigkeiten für die Straßenreinigung — und damit auch die Laubentsorgung — sind in der Straßenreinigungssatzung geregelt. Infos dazu sowie die Straßenreinigungssatzung stehen unter www.krefeld.de/umwelt im Bereich „Straßenreinigung“.

In den Reinigungsklassen eins bis vier wird ein „Vollservice“ geboten, Anwohner müssen sich nur dann um die Reinigung von Fahrbahn und Gehweg kümmern, wenn sie eine Verunreinigung selbst verursachen, zum Beispiel während eines Umbaues oder einer Renovierung In der Reinigungsklasse acht ist der Anlieger für die Fahrbahnreinigung zuständig. Für die Gehwege sind die Anlieger in den Reinigungsklassen fünf bis acht zuständig. Entgeltpflichtige Entsorgungsmöglichkeiten für Laub gibt es am Wertstoffhof der GSAK, Bruchfeld 33, Einfahrt Idastraße, Telefon 58 21 80, und an der Annahmestelle für Gartenabfälle der Firma EGN, Bruchfeld 33, Telefon 58 21 39.

Die Kosten liegen bei einem Euro für 100 Liter oder 20 Kilogramm und zwei Euro für einen Kubikmeter oder 50 Kilogramm. Infos im Krefelder Entsorgungsmagazin oder im Internet (siehe Link).

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