Friedhof Stadt besteht darauf: Der Engel muss weg

Angehörige verstoßen mit ihrer Skulptur in mehreren Punkten gegen die Friedhofssatzung

Friedhof: Stadt besteht darauf: Der Engel muss weg
Foto: Dirk Jochmann

Krefeld. Der Engel, den Susanne Schäfer auf dem Grab ihrer verstorbenen Mutter aufgestellt hat, muss weg. Darauf besteht die Stadt. Susanne Schäfer und ihre Schwester haben noch einmal das Gespräch mit der Verwaltung gesucht und wollen die Figur nun am Sonntag abbauen. Sie entspricht laut Friedhofsverwaltung nicht der Satzung. SPD-Fraktionsvorsitzender Ulrich Hahnen hat die Stadtverwaltung um nochmalige Prüfung des Falls gebeten, auch bei der WZ meldeten sich viele Leser, die sich für den Engel aussprachen.

Pressesprecher Manuel Kölker erklärt im Detail, warum die Behörde dennoch hart bleibt. In mehreren Punkten entspreche das Grabmal nicht den Vorschriften. „Dabei können sensible Gefühle berührt werden, das ist klar. Die Friedhofssatzung ist allerdings genau dafür da: Durch klare, für jeden geltende Regeln allen einen respektvollen Umgang mit ihrer Trauer zu ermöglichen“, erläutert Kölker. Dazu gehörten unter anderem die Anforderungen an die Gestaltung der Grabstätte.

Die Anforderungen sollen garantieren, dass das historische Bild am Friedhof erhalten bleibe, aber auch, dass traditionelle Handwerksberufe wie Steinmetze weiter bestehen bleiben. Denn nur diese könnten beispielsweise die vorgesehene Fundamentierung ausführen — im Fall des Engels hat die Familie die Arbeiten ausgeführt. Die Folge können Beschädigungen am Grabmal sowie an benachbarten Ruhestätten sein, ebenso wie Verletzungsgefahr durch Kanten und ähnliches.

Der Spielraum bei der Gestaltung sei allerdings sehr groß und je nach Grabfeld geregelt. Es gebe auf dem Friedhof sogar Bereiche, auf denen die Angehörigen fast keine Vorgaben einhalten müssen und beispielsweise das Material der Figuren frei wählen können. Auf dem Grabfeld, auf dem der Engel steht, sei hingegen nur Naturstein, gebrannter Ton, Sicherheitsglas, Holz und geschmiedetes oder gegossenes Metall erlaubt, so Kölker.

„Gäbe es die Regeln nicht, könnte Person A einen Plastikartikel aufstellen, Person B eine Pappfigur und Person C eine Gipsskulptur. Während der Plastikartikel mit der Zeit vergilben würde, lösen sich Pappe und Gips schnell auf.“ Der Engel sei nicht aus dem vorgeschriebenen Material. Aus ästhetischen Gründen lehne die Verwaltung die Figur jedoch nicht ab.

Die Familie hat dafür wenig Verständnis, noch einmal alles in Bewegung gesetzt, sich bei Fachbetrieben erkundigt, mit Mitarbeitern der Verwaltung gesprochen. Dass das vergeblich war, trifft die beiden Schwestern tief. „Ich verstehe nicht, warum uns jeder etwas anderes erzählt, was erlaubt und möglich ist und was nicht. Damit die Steinmetze Geld verdienen, muss der Engel weg — und damit der letzte Wunsch unserer Mutter.“

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