Verwirrung im Schilderwald kostet 20 Euro

Mehrdeutige Beschilderung soll jetzt bei der Verkehrsschau überprüft werden.

Verwirrung im Schilderwald kostet 20 Euro
Foto: abi

Krefeld. Klaus Rittel ist sauer. Er hat ein Vergehen begangen und ist dafür mit der Zahlung eines Bußgelds bestraft worden. Er hat den Radweg in falscher Richtung benutzt und musste dafür 20 Euro zahlen. Aber deswegen ist er nicht sauer. Sauer ist er, weil ihn die Beschilderung vor dem Radweg in die Irre geleitet hat. Und weil er auf seine mehrfache Nachfrage bei der Polizei lange Zeit keine Antwort erhalten hat.

Aber der Reihe nach: Am 11. April fährt Klaus Rittel nach einer Untersuchung im Alexianer-Krankenhaus in Richtung Dießemer Bruch, wo er auf dem Radweg weiter nach Hause fahren will.

Er kommt an einen Schildermast — reich behangen mit Stoppschild, Rechtsabbiegerpfeil und einem Schild, das er für ein Radweg-Zeichen hält. Darauf zu sehen sind neben dem Fahrrad Pfeile in beide Richtungen. Freie Fahrt, denkt Rittel, und biegt links ab. Dass dies ein Fehler war, bemerkt er erst, als hinter ihm das Blaulicht angeht. Er hat die Wahl: Entweder er zahlt sofort 20 Euro, oder er bekommt eine Anzeige. Rittel fühlt sich im Recht, weiß aber auch, dass er in den kommenden zwei Monaten keine Zeit haben wird, sich auf eine Rechtsstreitigkeit einzulassen. Widerstrebend zahlt er.

Aber die Sache lässt ihm keine Ruhe. Er fragt noch einmal bei der Polizei nach, will wissen, was es mit dem Schild auf sich hat, auf dem das Rad und die beiden Richtungspfeile zu sehen sind. „Senden sie ihre Beschwerde an das Dezernat Verkehr, die schicken dann einen Kollegen raus und kümmern sich um die Angelegenheit“, erfährt Rittel. Am 30. Mai schickt Rittel den ersten Brief an das Dezernat, mit der Bitte um eine Stellungnahme und eine eventuelle Rücküberweisung des Betrages. Am 23. Juni folgt ein zweiter Brief gleichen Inhalts. Eine Antwort erhält Rittel nicht.

Acor Kniely, Sprecher der Polizei, ist darüber verwundert. Denn den Hinweis auf das mehrdeutige Verkehrszeichen haben seine Kollegen sogar der Verkehrsschau zur Prüfung empfohlen. „Dann wird beraten, ob der eine Pfeil oder vielleicht sogar das ganze Schild entfernt wird“, sagt Kniely. Das Verwarngeld sei aber zu Recht ausgesprochen worden. „Es ist ja kein Weisungsschild für Radfahrer, sondern eine Zusatzinformation für Autofahrer, dass Radfahrer auch aus der anderen Richtung kommen können“, sagt er.

Dass Rittel so lange keine Rückmeldung bekommen hat, sei dagegen eine Panne der Polizei, wie Kniely zugibt. „Das tut uns leid“, sagt Kniely. „Normalerweise hätte er auf jeden Fall zumindest eine Eingangsbestätigung bekommen müssen.“ Kurz nachdem die WZ nachgefragt hat, meldete sich die Polizei dann doch noch postalisch bei Rittel. Inhalt des Schreibens: Eine Erläuterung seines Fehlverhaltens. Das Bußgeld wird nicht zurückgenommen.

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