Kleingärtner entsetzt: Zwei Bäume machen seine Parzelle wertlos

Einst standen die Akazien auf städtischem Boden. Jetzt soll Joachim Talaga die Kosten für die Fällung tragen.

Krefeld-Uerdingen. In seinem Garten am sogenannten Amselweg auf dem Gelände des Kleingartenvereins Kirschenbüschgen hat Joachim Talaga Gemüsebeete und einen Teich angelegt, Sträucher gepflanzt, zwei Brunnen gebohrt, einen maroden Pferdestall abgerissen und ein Gartenhaus errichtet.

Nur die zwei Akazien auf dem Gelände, die hat er nicht gepflanzt. Doch wegen ihnen ist die Arbeit, die Talaga und seine Frau in den vergangenen vierzig Jahren in den Garten gesteckt haben, praktisch wertlos. Das besagt jedenfalls eine Schätzung des Stadtverbandes der Kleingärtner.

Weil die Eheleute den Kleingarten aufgeben möchten, hat der Verband den Wert des Grüns berechnet. Und veranschlagt für Bauten und Pflanzen auf dem Gelände rund 1900 Euro, die derjenige, der den Garten von Joachim Talaga übernehmen will, zahlen muss. Wären da nicht die beiden Akazien, die im Kleingarten wurzeln. Denn die haben laut Satzung nichts auf der Parzelle zu suchen. Die Kosten, die für die Fällung anfallen, haben die Schätzer vom Gewinn abgezogen. Wert ist der Garten damit nur noch 28,30 Euro.

Das Ergebnis — ein Schock für den Kleingärtner: „Das ist einfach ungerecht. Die Bäume sind über 50 Jahre alt. Ich habe sie gar nicht gepflanzt“, sagt er. Ursprünglich haben die Akazien auf städtischem Grund gestanden. Vor rund zwanzig Jahren habe die Stadt dann den Zaun rund ums Kleingartengelände neu gezogen, dabei seien die Bäume auf der falschen Seite der Begrenzung gelandet. „Eigentlich ist es deshalb Aufgabe der Stadt, die Akazien fällen zu lassen“, findet Talaga, der die Stadt angeschrieben und das Problem geschildert hat. Eine Antwort hat er bis gestern nicht erhalten.

Überhaupt, sagt Talaga, sei es ihm lieber, wenn die Akazien stehenbleiben könnten. Ihm widerspricht es, zwei gesunde Bäume zu Kleinholz zu verabeiten. „Außerdem ist das Gebiet hinter dem Garten als Vogelschutzgebiet ausgewiesen. Auch in den Akazien nisten Vögel“, sagt er. „Und was ist mit der Baumschutzsatzung?“

Nichts - sagt jedenfalls die Stadt. Auf Anfrage der WZ heißt es aus dem Presseamt: „Bei den angesprochenen Akazien handelt es sich um Sämlinge, die inzwischen etwa 40 Jahre alt sind.“ Da der vorhandene Zaun bereits 20 bis 30 Jahre alt sei, sei eine Veränderung des Verlaufs nicht zu erkennen.

In den bewirtschafteten Kleingartenparzellen seien Park- und Waldbäume aus gutem Grund nicht erlaubt. Die Parzellen seien für solche stark wachsenden Bäume zu klein. „Dementsprechend gilt die Baumschutzsatzung nicht innerhalb der Kleingärten.“ Der Pächter müsse für die Kosten aufkommen.

Talaga tröstet das nicht: „Das passt doch alles einfach nicht zusammen“, ist seine Meinung.

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