Nächster Versuch für das Rheinblick-Areal

Der neue Bebauungsplan liegt noch bis zum 18. November im Stadthaus aus.

Noch bis zum 18. November können sich Bürger zum neu aufgestellten Bebauungsplan für das Projekt „Rheinblick“ äußern (WZ berichtete). Das Oberverwaltungsgericht in Münster hatte im Juli den Bebauungsplan 677/I für die Neunutzung des Uerdinger Hafengeländes aus formalen Gründen für nichtig erklärt.

Die Richter bemängelten, dass dem Bebauungsplan noch die alte „Hafenverordnung“ zugrunde lag, die mit Baubeginn aufgehoben werden sollte. Planungsdezernent Thomas Visser hatte bereits im September gegenüber der WZ angekündigt: „Derzeit läuft das Verfahren zur Aufhebung dieser Verordnung bei der Bezirksregierung.“

Nach dem einleitenden Beschluss des Rates am 22. September hat die Verwaltung jetzt den zweiten Planungsschritt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an dem Plan, der jetzt die Nummer 772 trägt, vollzogen.

Für den Unternehmer Heinrich Yoksulian, der den Bebauungsplan als „kalte Enteignung“ bezeichnet und in Münster im Juni vor zwei Jahren Klage erhoben hatte, ändere das Urteil nach Ansicht Vissers nichts.

Wegen der Pflichtabstände (Störfallverordnung), die zum Industriegelände Chemiepark, einzuhalten sind, sei auf seinen Flächen Wohnen und Gastronomie ausgeschlossen. Im Chemiepark wird unter anderem Schwefelsäure gelagert.

Nicht nur für Krefeld, sondern für die gesamte Region Niederrhein soll das Projekt zu einem Leuchtturm werden. Büro- und Wohnraum, verbunden mit kulturellen Einrichtungen, sollen am Rhein entstehen. Damit könnte nicht zuletzt die kontinuierliche Aufwertung des historischen Stadtkerns und Wohnstandortes Rheinstadt Uerdingen fortgesetzt werden.

Die Eigentümer der Schlüsselgrundstücke am Rheinufer hatten sich vor rund zehn Jahren zu einer Projektentwicklungs-Gemeinschaft zusammengefunden. Es bot sich die seltene Chance der städtebaulichen Entwicklung an einem der wenigen exklusiven Standorte direkt am Rheinstrom. An dem Konzept ist unter anderem der Kölner Architektur-Professor Ulrich Coersmeier beteiligt.

Das Urteil von Münster hätte keine unmittelbaren Auswirkungen auf das Projekt, hob Visser im WZ-Gespräch hervor. Ohnehin müssten mit der Bezirksregierung noch Fragen des Hochwasserschutzes an dem rund 650 Meter langen Teilstück des Rheinufers geklärt werden.

Außerdem sei damit zu rechnen, dass die Planungen erst im kommenden Jahr so weit gediehen seien, dass von den Investoren entsprechende Bauanträge eingereicht werden können. Bis dahin sei auch der geänderte Bebauungsplan durch die Instanzen gegangen, versichert der Planungsdezernent.

Noch bis einschließlich 18.November liegt der neue Bebauungsplan im Stadthaus, Fachbereich Stadtplanung, Konrad-Adenauer-Platz 17, Zimmer 476, aus.

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