Denkmalschutz Bayer-Casino: Zukunft ungewiss

Vor einer Woche hat die Stadt das Gebäude auf die Denkmalschutzliste gesetzt. Bayer will vor dem Verwaltungsgericht den Abriss erstreiten.

Denkmalschutz: Bayer-Casino: Zukunft ungewiss
Foto: Bischof

Krefeld. Was wird aus dem Bayer-Casino? Mit dieser Frage beschäftigt sich jetzt auch das Düsseldorfer Verwaltungsgericht. Gestern startete der Prozess, in dem der Konzern von der Stadt Krefeld eine Genehmigung zum Abbruch des Gebäudes an der Rheinuferstraße in Uerdingen erstreiten will. Ein Urteil wird es wohl erst in einigen Monaten geben.

Bereits im Juli 2013 hatte Bayer einen Antrag zum Abriss des ehemaligen „Angestelltenspeisehauses“ gestellt. Die Stadt reagierte prompt — und stellte das Gebäude, Baujahr 1961, vorläufig unter Denkmalschutz. Die Bayer Real Estate (BRE) klagte daraufhin. Seitdem war es still — bis zur vergangenen Woche. Da entschieden die Denkmalschützer der Stadt, das Bayer-Casino nun endgültig unter Schutz zu stellen.

Entsprechend schnell hatte sich damit gestern vor dem Verwaltungsgericht Bayers Klage gegen die vorläufige Eintragung in die Denkmalliste als gegenstandslos erwiesen. Gegen die endgültige Eintragung hatte der Anwalt des Uerdinger Konzerns, Alexander Beutling, bereits am Dienstag erneut geklagt. Letztlich will er vor Gericht eine Genehmigung zum Abriss des Bauwerks erwirken — und das möglichst schnell: „Es ist nicht so, dass das Gebäude da steht und nichts kostet“, sagte Beutling vor Gericht. Durch dessen bloße Existenz entstünden der Bayer Real Estate jährlich Kosten im sechsstelligen Bereich. Zumal: Als der Konzern 2013 den Antrag zum Abriss stellte, handelte es sich beim Bayer-Casino um kein bauliches Denkmal. „Wenn da aber zwei Jahre nichts passiert, muss irgendwann mal eine Untätigkeitsklage gegen die Stadt kommen“, betonte der Anwalt.

Die Kosten für eine vollständige Sanierung hatte ein BRE-Sprecher zuvor auf rund zehn Millionen Euro geschätzt. Vor diesem Hintergrund sei auch unwahrscheinlich, dass sich ein Pächter — etwa im Bereich der Gastronomie — für das Gebäude finden lasse. Eins steht aber fest: Verkaufen will das Uerdinger Unternehmen das Grundstück mit direkter Lage am Rhein nicht.

Wie das Gebäude an der Rheinuferstraße letztlich genutzt wird, scheint der Stadt Krefeld zum jetzigen Zeitpunkt egal. Aber: Sie hält das Bayer-Casino für „denkmalwert“, eine Meinung, der sich längst auch der Landschaftsverband Rheinland angeschlossen hat. In einem Gutachten des LVR aus dem Jahr 2013 heißt es, das Casino sei bedeutend für die Geschichte der Bayer AG, die Stadt Krefeld und für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse im Rheinland. Und weiter: „Seine Erhaltung liegt aus architekturgeschichtlichen, geschichtswissenschaftlichen und soziologischen Gründen im öffentlichen Interesse.“ Zudem besitze das Casino, ein Bauwerk des Krefelder Architekten Helmut Hentrich, eine der am konsequentesten gestalteten Metall-Glasfassaden überhaupt.

Denkmalwürdig oder nicht? Abreißen — ja oder nein? Der vorsitzende Richter hoffte gestern auf eine „schiedlich-friedliche Lösung — auch, wenn das bei dieser Frage schwierig ist“. Eine mögliche Lösung hatte er dann schon parat: Man könne die einzelnen Bauteile doch nummerieren, auseinander- und anschließend an anderer Stelle wieder aufbauen. „Ich wü´sste nicht, was bei einem Stahlbau wie dem Bayer-Casino dagegen spricht . . .“ Natürlich sei das auch eine Frage des Geldes: „Ich habe keine Ahnung, was das kosten würde. Vielleicht ist das jenseits jeder wirtschaftlichen Vernunft.“

Das Gericht räumt der Stadt Krefeld nun eine Frist von zwei Monaten ein, um eine Entscheidung zu Bayers Abbruch-Antrag zu treffen. Es ist davon auszugehen, dass die Stadt diesen ablehnen wird. Dann wird weiter verhandelt.

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