Stalking: "Indischer Geheimagent" muss in psychiatrische Klinik

Krefeld. Am Ende war das Urteil vor dem Landgericht eindeutig: Der Angeklagte S. erhält eine Freiheitsstrafe von 14 Monaten. Das Urteil sieht zudem eine Unterbringung des 34-Jährigen in einer psychiatrischen Klinik vor.

An zwei Verhandlungstagen und mit Hilfe eines psychiatrischen Gutachtens machte sich das Gericht ein Bild von der Schuldfähigkeit des Verurteilten, der über mehrere Monate seiner Nichte H. (25) nachstellte und diese mit Telefonanrufen, Hausbesuchen und unter anderem Kurznachrichten mit sexuellem Inhalt auf dem Handy terrorisierte.

Im März 2011 war S. bereits vom Amtsgerichts Krefeld wegen Nachstellung zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt worden. Die Vollstreckung wurde damals zur Bewährung ausgesetzt. Aufgrund der Berufung der Staatsanwaltschaft wurde das Verfahren an die Zweite Große Strafkammer abgegeben, da nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme damals eine Unterbringung des Angeklagten in einer psychiatrischen Klinik im Raum stand.

S., der sich bereits vor der Verhandlung in der psychiatrischen Klinik befand, ist laut eigener Aussage seit Jahren als indischer Geheimagent in Deutschland verdeckt unterwegs. Er versuche die Verbindungen zwischen seinem Heimatland Indien und der Bundesrepublik Deutschland zu verbessern. Bis zuletzt gab sich der 34-Jährige zudem als Major des indischen Militärs mit Kontakten zum CIA und Interpol aus.

Laut Gutachten besteht bei dem Verurteilten eine „paranoide Psychose aus dem schizophrenen Formkreis, bei der eine Wahnstimmung Bedrohung und Angst erzeugt und die dazu führt, dass eine falsche Realitätswahrnehmung vorliegt.“

Seiner Nichte H. unterstellte der 34-Jährige ein Doppelleben zu führen — ebenfalls als Geheimagentin. Erschwerend kam hinzu, dass der "Agent" mehrfach andeutete, auf die „Lizenz zum Töten“ und die „Göttliche Macht“ zu warten, um seinen Auftrag weiter auszuführen.

Das Gutachten kam zu dem Schluss, dass S. bei einer Freisprechung in Zukunft mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht von weiterem Stalking abrücken würde und auch mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Gewalttaten neigen könnte.

Dieser Prognose folgte das Gericht und entsprach der Strafforderung der Staatsanwaltschaft. „Es ist mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass S. bei einem Freispruch Menschen aus seinem Bekanntenkreis weiter in seine Wahnvorstellungen mit einbeziehen und es zu Gewalttaten kommen könnte“, hieß es in der Urteilsbegründung. Die Verteidigung hatte für eine milde Strafe mit der Möglichkeit einer ambulanten Therapiemaßnahme plädiert.

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