Straßenlaternen: Dunkles Krefeld — Phase 2

Montagfrüh beginnt die zweite Phase der Abschaltung. Eine Hülserin schildert gefährliche Szenen.

Krefeld. Montag in der Früh hat die zweite Phase der Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung begonnen: Zwischen 1. 15 Uhr und 3.30 Uhr und an fünf Wochentagen bleibt es nun auch in den Bereichen Traar, Verberg und Elfrath, Fischeln, Stahldorf und Königshof sowie Oppum dunkel (siehe Grafik). In den Außenbezirken um Hüls, Forstwald, Benrad, Gatherhof, Tackheide, Linn und Gellep-Stratum ist es nachts bereits seit vier Wochen dunkel. Die dritte und letzte Phase ab dem 16. August umfasst dann die restlichen Bereiche des Stadtgebietes, unter anderem mit Uerdingen, Bockum und der Innenstadt.

WZ-Leserin Petra Krüger aus Hüls ist stocksauer wegen dieser Abschaltung und denkt inzwischen darüber nach, aus Krefeld wegzuziehen. Sie sandte uns ihren ersten Erfahrungsbericht vom vergangenen Dienstag, 10. Juli: „Ich habe bis gegen 1 Uhr gearbeitet und bin dann mit meinem Auto nach Krefeld-Hüls gefahren. Über die Hülser Straße bis zum Kützhofweg ist die Straße noch gut beleuchtet. Aber ab dem Kützhofweg in Richtung Hüls ist alles dunkel — und das an einer Hauptverkehrsstraße! Auf dem Stück Kützhofweg und Schützenhof standen mindestens drei große Lkw, eine Menge Pkw und abgestellte Anhänger. Alle ohne Beleuchtung.“

Sie habe deswegen Fernlicht angeschaltet, was man eigentlich in der Stadt nicht dürfe, fährt sie fort. „Abschalten ist ja gut und schön, aber das Fahren auf einer Hauptverkehrsstraße mit unbeleuchteten Autos, wo man normalerweise 50 Stundenkilometer fahren darf, kann man sich dann abschminken, viel zu gefährlich.“ Sie wohne seit 1982 in Krefeld — „und ich möchte wieder Licht haben, wenn ich nachts nach Hause komme. Ich bin stocksauer und werde mir ansehen, ob es nicht andere Städte gibt, wo es nachts noch hell ist und die Bürger sich sicher fühlen können.“

In der Straßenverkehrsordnung (StVO) heißt es in Paragraf 17 zur Beleuchtungspflicht für Kraftfahrzeuge u.a.: „Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt es, nur die der Fahrbahn zugewandten Seite durch Parkleuchten oder auf andere zugelassene Weise kenntlich zu machen; eigene Beleuchtung ist entbehrlich, wenn die Straßenbeleuchtung das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar macht.“

Eine Kontrollpflicht für diese Vorschrift, so ist von der Verwaltung zu erfahren, ist allerdings nicht bekannt. Außerdem betreffe das auch nicht Fahrzeuge, die in einer Parkbucht abgestellt sind.

Wenn Phase drei greift, könnte durch die 135-minütige Dunkelheit pro Nacht im Jahr mit einer Einsparung von 225 000 Euro gerechnet werden. Zebrastreifen und Ampelanlagen bleiben von der Verdunkelung ausgeschlossen. Auch an Feiertagen und an Wochenenden wird nicht verdunkelt.

Für die Abschaltung waren Investitionen in Höhe von rund 249 000 Euro nötig wegen technischer Änderungen an Schaltanlagen und der Markierung von gut 29 000 Laternenmasten mit einem roten Folienring.

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