Tierpension Müller ist illegal

Stadt untersagt den Betrieb nach 30 Jahren und ordnet Abriss an. Denn für alle Bauten fehlt eine Genehmigung.

Tierpension Müller ist illegal
Foto: Dirk Jochmann

Krefeld. Seit Anfang der 1980er Jahre gibt es die Tierpension Müller an der Widderschen Straße. Großvater und Ehemann haben das Geschäft auf- und ausgebaut. Elvira Müller übernahm es nach dem Tod ihres Mannes Markus 2013. Sie meldete einen Gewerbeschein an und nahm sich viel vor: Der Anbau mit den Zwingern sollte saniert und beheizbar, das ganze Gelände aufgeräumt werden. Ihr Ehemann habe immer mal wieder überlegt, das Geschäft aufzugeben, erzählt Müller. Da sei viel liegengeblieben.

Doch statt um Verschönerungen geht es jetzt um ihre Existenz: Die Stadt Krefeld hat Müller aufgefordert, alle Gebäude und Unterstände abzureißen. Auch die beiden Bauwagen, die auf der Wiese stehen und in die sich die Shetlandponys zurückziehen können, sollen entfernt werden. Für Elvira Müller ist das eine Katastrophe.

„Für jeden Zwinger und jedes Gebäude hätte eine Baugenehmigung beantragt werden müssen“, erzählt sie. Das hätten weder der Schwiegervater noch der Ehemann gemacht. Auch sie selbst hat sich für die Sanierungs- und Verschönerungsarbeiten auf ihrem Grundstück nicht um eine Genehmigung gekümmert. „Vielleicht war ich etwas naiv.“ Die Folge: Auch der jüngst gemauerte und noch mit einem Gerüst versehene Torbogen am Eingang muss weichen.

„Mit der Fällung von Pappeln fing der ganze Ärger an“, sagt Müller, zu deren Haushalt neben den sieben Katzen und zwei Hunden drei Hühner, vier Gänse, zwei Shetlandponys und ein Ziegenbock gehören. Die Wurzeln des Baums waren seit Jahren eine Stolperfalle, die Fällung nicht umstritten. Aber dadurch seien die Mitarbeiter der Stadt auf die Tierpension aufmerksam geworden.

Bei einem Termin mit Vertretern der Bauaufsicht und des Grünflächenamtes im Januar hat sich keine Lösung für Müllers Problem abgezeichnet. „Bis auf das Wohnhaus muss alles weg.“ Eine nachträgliche Genehmigung der Bauten wird nicht erteilt. „Im Landschaftsschutzgebiet darf man keine Tierpension betreiben“, sagt Müller. Für sie ist das umso unverständlicher, weil der Betrieb seit 30 Jahren besteht, große Schilder für ihn werben und „alle die Anlage kennen“.

Zurzeit sitzen nur wenige Gasthunde in den Außenzwingern. Ein Tier ist täglich da, wird morgens gebracht und abends wieder abgeholt wird. Anfang des Jahres sei das Geschäft immer mau. „Aber in den Ferien und im Sommer haben wir bis zu 30 Hunde hier.“ Mehr als 1000 Kunden hat Müller in ihrer Kartei.

Das Problem: Die betroffenen Flurstücke an der Widderschen Straße liegen im sogenannten Außenbereich und im Landschaftsschutzgebiet.

Die Fläche darf landwirtschaftlich genutzt werden, eine Bestimmung, unter die der Betrieb einer Tierpension nicht fällt. „Sowohl die Errichtung baulicher Anlagen als auch die Nutzung als Tierpension ist an diesem Standort unzulässig“, teilt Stadtsprecher Dirk Senger mit. Eine Duldung komme weder für die illegalen baulichen Anlagen noch für die illegale Nutzung auf den Flurstücken des Grundstücks Widdersche Straße 30 in Betracht.

Dennoch will Müller sich gegen die zwangsweise Aufgabe ihres Betriebs juristisch zur Wehr setzen. Nicht nur beruflich sieht sie ansonsten keine Perspektive, wenn sie bis Ende November den Betrieb der Tierpension aufgeben muss. „Was soll ich denn dann mit dem großen Grundstück machen?“

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