Elvira Müller wehrt sich gegen Schließung Tierpension: Torbogen verschwindet

Die Betreiberin wehrt sich gegen die Schließung ihrer Einrichtung und den Abriss der Ställe an der Widderschen Straße.

Elvira Müller wehrt sich gegen Schließung: Tierpension: Torbogen verschwindet
Foto: Dirk Jochmann

Krefeld. Es ist ein Signal, das vor allem in Richtung Stadtverwaltung geht: Der ohne Genehmigung gemauerte Torbogen, durch den die Besucher zu den Gehegen und Hütten der Tierpension an der Widderschen Straße gingen, wird abgebaut. Gestern, sozusagen in letzter Minute, trugen Elvira Müller und ihr Lebensgefährte das Bauwerk Stein für Stein ab. „Bis zum 15. April sollte der Bogen entfernt sein“, gibt Elvira Müller an.

Hintergrund des Abrisses ist ein Streit mit der Stadtverwaltung. Deren Vertreter waren nach rund drei Jahrzehnten im vergangenen Jahr darauf gestoßen, dass der Betrieb einer Tierpension, wie sie vor Elvira Müller bereits ihr Großvater und danach ihr verstorbener Mann an gleicher Stelle betrieben hatten, nicht rechtens sei. Nicht nur, dass die Genehmigung für den Bau von Zwingern, Unterständen, Stallungen und eben dem Torbogen fehlten. Die Bauten, so schreibt die Bauaufsicht, seien gar nicht genehmigungsfähig, weil das Grundstück im Außenbereich und Landschaftsschutzgebiet liege. Auch der Betrieb einer Tierpension sei dort nicht gestattet.

Für Elvira Müller brach eine Welt zusammen. Sie hatte gerade erst begonnen, das vernachlässigte Gelände wieder auf Vordermann zu bringen. „Ohne Baugenehmigung“, wie sie eingesteht.

In mehreren Gesprächen mit Vertretern der Stadtverwaltung wurde nach einem Kompromiss gesucht. Man einigte sich zumindest auf einen zeitlichen Aufschub. Die Abrissfrist wurde verlängert und Elvira Müller hat Luft bis 2016, um die Tierpension zu verlagern.

Mit dem Abriss des Torbogens, der laut Stadt „durch vollständigen Abriss gänzlich und dauerhaft“ zu beseitigen sei, demonstriere sie ihren guten Willen, sagt Müller gestern auf Nachfrage. Ihre Haltung habe sich aber nicht geändert. „Ich will die Tierpension vor Ort erhalten.“ Dafür hat sie vor dem Verwaltungsgericht in Düsseldorf Klage eingereicht. Es sei nicht einzusehen, warum dieser Betrieb in dem landwirtschaftlich geprägten Gebiet nicht zulässig sei.

Der Empfehlung, ihr Geschäft in ein Gewerbegebiet zu verlagern, kann Elvira Müller nichts abgewinnen: „Wie soll ich da eine Tierpension betreiben? Ich könnte ja nur Tagesbetreuung anbieten, denn bei einer Ferienbetreuung muss jemand über Nacht da sein.“

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