Urteil im Betrugsprozess: Betrüger müssen hinter Gitter

Angeklagte hatten Ware im großen Stil eingekauft, aber nie bezahlt. Sieben Jahre Haft für Mehmet Y. , 30 Monate für seinen Partner.

Krefeld. Keine Milde gab es am Montag von der großen Strafkammer des Landgerichtes gegen Mehmet Y. Der schon mehrfach vorbestrafte Betrüger muss für sieben Jahre in Haft. In Krefeld hatte Y. mit dem zu zwei Jahren und sechs Monaten verurteilten Belgier Mehmet S. (51) die Firma AGM Handels GmbH übernommen und kaufte kräftig ein.

Im Zeitraum von März bis Oktober 2010 blühte der Handel an der Kleinewefersstraße. Meist waren es Lebensmittel in sehr großen Mengen, aber auch Elektronik-Artikel und palettenweise Wein.

Da die AGM über einen guten Bonitätseintrag verfügte, schöpften keines der liefernden Unternehmen Verdacht, als Mehmet Y. nicht sofort zahlen wollte. „Warenkredit“ nennt man diese Form der Zahlung.

Zusätzlich wurden neugierige Außendienstmitarbeiter und Lieferanten mit Nobelkarossen vor den Firmensitzen geblendet. Diese waren aber geleast und die Ratenzahlungen stockten.

Denn die Betrüger hatte nie vor, die Rechnungen in voller Höhe zu begleichen. Stattdessen wurden die Waren schnell und gegen Bares weiter verkauft, oft unter dem Einkaufswert.

Das Gericht folgte im Fall von Mehmet Y. dem Antrag des Staatsanwaltes, der in dem 42-Jährigen die treibende Kraft des Betrugs sah. „Die Angeklagten hatten ein gutes Gespür dafür, wann es galt unterzutauchen“, sagte der Staatsanwalt.

Auch bei der Firma Consilium in Hilden war Mehmet Y. tätig. Hier wurde nach der Übernahme der Firma im Juli 2009 nach dem gleichen Prinzip gearbeitet. Der Geschäftsführer der Consilium GmbH , Orhan S., der im Verfahren mehrfach belastet wurde, ist untergetaucht.

Insgesamt entstand durch beide Firmen ein Schaden von rund einer Millionen Euro. Mehmet Y. muss nun mit seiner Ausweisung rechnen. Schon jahrelang hatte er mit falschen Papieren gearbeitet. Er gab sich in Hilden als Ibrahim aus, in Krefeld war er der freundliche Herr Berkan bekannt.

Schon einmal war Y. zu vier Jahren und sechs Monaten Haft wegen Betrugs verurteilt worden, tauchte danach aber unter. Sein Anwalt hatte zu bedenken gegeben, dass sein Mandant nichts von dem Geld gehabt hätte: „Wo ist das Geld, was ist geblieben?“

Der Verurteilte selbst belastete in seinen abschließenden Worten nochmals Mehmet S. Ihm konnten im Verfahren allerdings nur 15 Fälle des Betrugs nachgewiesen werden. Dem „freundlichen Herrn Berkan“ dagegen 53 Fälle. Der Anwalt des 51-jährigen Mehmet S. sprach deshalb auch nur von Beihilfe zum Betrug und erbat eine milde Strafe. Der Staatsanwalt hatte vier Jahre und drei Monate Haft für den ehemaligen AGM-Geschäftsführer gefordert.

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