Verhandlung Untreue in 106 Fällen: Angeklagter ist zu krank für den Prozess

Krefeld. Weil er sich rund 190 000 Euro vom Treuhandkonto einer Erbengemeinschaft auf sein eigenes Konto transferiert haben soll, stand ein 55-jährigen Krefelder gemeinsam mit seiner Frau (46) vor dem Amtsgericht.

Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautete Untreue in 106 Fällen.

Doch zum Verfahren gegen den ehemaligen Verwalter der Erbengemeinschaft kam es nicht. Sein Anwalt erklärte, dass H. aufgrund „schwerer körperlicher Krankheiten“ nicht verhandlungsfähig sei. Die Belastung eines Prozesses könne im schlimmsten Fall den Tod des Mandanten bedeuten. Das Gericht trennte das Verfahren daraufhin ab und lässt den Gesundheitszustand des Mannes nun durch mehrere Gutachter prüfen.

Die mitangeklagte Frau stand allerdings weiter vor Gericht. Ihr wurde Beihilfe zur Untreue vorgeworfen. Sie hatte ein Konto eröffnet, auf das die Mieteinnahmen eines im Erbe enthaltenen Gebäudekomplexes umgeleitet wurden, als das zuvor bestehende Treuhandkonto aufgelöst wurde. Ihr Anwalt betonte, dass es keinen Vorsatz gegeben habe. Die Kontoeröffnung sei nicht für eine strafbare Handlung geschehen. Da die Ehefrau selbst keine größeren Summen vom Konto nahm, zweifelte ihr Anwalt einen durch sie verursachten Schaden an: „Ob wir hier wirklich ein Schaden entstanden ist bei den Mietern oder der Erbengemeinschaft — da mache ich ein Fragezeichen hinter.“ Mit Blick auf einen anderen Prozess gegen die 46-Jährige wurde das Verfahren eingestellt. jre

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