Verrat von Betriebsgeheimnissen - Krefelderin vor Gericht

Am Montag musste sich eine 50-jährige Krankenschwester verantworten, weil sie unbefugt Patientendaten weitergab.

Symbolbild

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Foto: dpa

Krefeld. Mit einer Verfahrenseinstellung endete am Montag ein Prozess um den Verrat von Betriebsgeheimnissen. Einer 50-jährigen Krankenschwester wurde vorgeworfen, dass sie bei einem Firmenwechsel unbefugt Patientendaten ihres alten Arbeitgebers genutzt hatte, um damit Kunden für ihren neuen Chef zu gewinnen.

Die Krefelderin war im Außendienst und als Vertreterin einer Firma, welche mit medizinischen Hilfsmitteln zur Inkontinenz-, Stoma- und Wundversorgung handelt, tätig. Die Angeklagte verkaufte diese Produkte und half bei der Anwendung.

Im Februar 2011 trat sie eine Stelle bei einer Konkurrenzfirma in selber Position und demselben Verkaufsgebiet an. 35 ihrer Kunden folgten ihr.

Das habe bei ihrem alten Unternehmen für einen Schaden von 90.000 Euro pro Jahr gesorgt. Mit Stammdatenblättern mit den Kontaktdaten der Patienten, die sie eigentlich hätte abgeben müssen, habe sie die Kunden aufgesucht und bei einem Abschlussgespräch ihren Wechsel bekannt gemacht und ihnen die Kontaktdaten der neuen Firma da gelassen.

Das verstößt allerdings gegen das Gesetz und ist unlauterer Wettbewerb. Einige Kunden seien aber auch von sich aus an die Frau herangetreten, um weiter von ihr betreut zu werden. Das wird vom Gesetz nicht beanstandet.

Hauptgrund für die Einstellung war ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht, in dem es um die arbeitsrechtlichen Ansprüche der ehemaligen Firma der Angeklagten ging. Dieser Prozess endete damit, dass sich die Parteien auf einen Vergleich einigten, so dass keine Ansprüche mehr bestehen. Außerdem hat die Frau keine Vorstrafen.

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