Von wem kamen falsche Inkassoaufträge?

Zeugen belasten Angeklagten im Adress-Betrug.

Krefeld. Im Verfahren um den Betrug mit Kundenadressen vor dem Landgericht Krefeld sagten am 13. Verhandlungstag weitere Zeugen aus. Dem Krefelder William F. (27) wird vorgeworfen, dass er mit aufgekauften Daten von ehemaligen Gewinnspiel- und Tippgemeinschaft-Kunden von diesen unberechtigt Geld einziehen ließ.

Seit 2007 verdiente der Angeklagte seinen Lebensunterhalt mit dem Adresshandel. Die Verteidigung hatte bisher darauf hingewiesen, dass F. auch die Forderungen gegen die Kunden mit gekauft hätte und deshalb keinen Betrug begangen habe.

Ein Inkassounternehmer, der mit dem Angeklagten zusammengearbeitet hatte, schilderte die Vorgehensweise in seinem Unternehmen. William F. hatte bei dem Zeugen 600 Forderungen als Test in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse waren „unbefriedigend“. Nur zwölf der angeblichen Kunden mit Zahlungsrückstand bezahlten.

Viele der Kunden beschwerten sich, dass sie längst einen Widerspruch eingelegt hätten. Dazu kam der abgewandelte Name des Produktes, für welches die Kunden zahlen sollten. Statt „Maxicombi“, dem wirklich existierenden Gewinnspiel-Dienst, hatte F. Kundendaten in Bezug auf „Maxxicombi“ eingereicht.

Ein anderer Zeuge, der Adresshändler K. sieht die Schuld für die falschen Inkassoaufträge bei den Callcentern. Diese hätten bei Adressverkäufen nicht nur die Daten von säumigen Kunden, sondern auch von Kunden, die einer Abbuchung widersprochen oder gekündigt hatten. Alle Callcenterbetreiber, die bisher als Zeugen aussagten, haben jedoch stets darauf hingewiesen, dass in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen deutlich erklärt war, wie mit Forderungen umgegangen werden müsse. Unbestritten und bereits angemahnt hätten die Forderungen demnach sein müssen, als F. sie durch Inkassounternehmen einziehen ließ.

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