Wer haut, der läuft: Schläger riskieren den Führerschein

Polizei meldet Täter im Straßenverkehrsamt.

Krefeld. Gewalttäter müssen damit rechnen, dass sie den Führerschein abgeben müssen — auch wenn sie nicht im Straßenverkehr aggressiv aufgetreten sind. Der Grund: Nach der Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vom Frühjahr 2011 ist die Polizei aufgefordert, entsprechende Informationen an die Straßenverkehrsbehörde zu übermitteln, wenn davon auszugehen ist, dass eine Person aufgrund hoher Gewaltbereitschaft charakterlich nicht in der Lage ist, ein Kraftfahrzeug zu führen. Das kann durchaus auch Personen treffen, die durch häusliche Gewalt aufgefallen sind.

In Krefeld hat es seit der Gesetzesnovelle bereits drei Verfahren gegeben: Einem Autofahrer wurde der Führerschein entzogen, weil er immer wieder Gewaltdelikte begangen hatte. Einem zweiten Krefelder wurde durch das sogenannte Kraftfahr-Eignungsverfahren untersagt, überhaupt den Führerschein zu machen. Auch er war wiederholt mit der Polizei in Konflikt gekommen. Gegen einen dritten Krefelder läuft das Verfahren noch. Dieser Mann ist nicht nur wegen Körperverletzung, sondern auch wegen seines Drogenkonsums polizeibekannt.

Doch es gibt weitaus mehr Fälle: Wie die Stadt weiter mitteilt, ist zahlreichen weiteren Krefeldern der Führerschein entzogen worden, weil sie im Straßenverkehr aggressiv geworden und dabei auch aufgefallen sind. In der Regel wird bei solchen Personen ein ärztliches oder medizinisch-psychologisches Gutachten angeordnet. In Ausnahmefällen könne aber die Fahrerlaubnis auch sofort entzogen werden, erläutert die Stadt. Und: Ein Zusammenhang der Gewalttat mit dem Verhalten des Täters im Straßenverkehr müsse übrigens nicht bestehen.

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