Wiedereinreise von Adnan Harb ist laut Stadt nicht möglich

Behörde und Ausländerrechtliche Beratungskommission ringen um die Wahrheit. Familie sammelt Belege für Identität des Vaters.

Wiedereinreise von Adnan Harb ist laut Stadt nicht möglich
Foto: abi

Krefeld. Die Familie von Adnan Harb gibt die Hoffnung nicht auf. In einem Appell hatte der Integrationsrat am vergangenen Donnerstag die Stadt aufgefordert, den 46-Jährigen wieder einreisen zu lassen. Der wartet seit nunmehr drei Wochen seit seiner Abschiebung in Istanbul darauf, dass seine Identität geklärt wird. „Die Grundlage der Abschiebung ist nicht hinfällig. Eine Wiedereinreise kann Herrn Cetin nicht ermöglicht werden“, teilt die Stadt auf Nachfrage der WZ mit. Cetin, wie er von der Stadt genannt wird, besitze offensichtlich kein gültiges Reisedokument und die dreijährige Einreisesperre bestehe weiterhin.

Die Ausländerbehörde geht weiter davon aus, dass es sich bei dem im Libanon geborenen Harb um einen türkischen Staatsbürger mit dem Nachnamen Cetin handelt. Währenddessen hat seine Frau Nawal Harb eine von der deutschen Botschaft im Libanon übersetzte und beglaubigte Abschrift des Familienstammbuchs. Darin wird die Hochzeit seines Vaters Amine Harb mit Khanom Mohamad Ali im Jahr 1957 sowie die acht Kinder namentlich und mit jeweiligen Geburtsjahr (ohne Tag und Monat) rechtmäßig bestätigt.

Auch liegt inzwischen der WZ die Kopie eines deutschen Personalausweises auf einen der in Deutschland lebenden Brüder von Adnan Harb vor. Ausgestellt worden ist der im Jahr 2013. Die Stadt hatte vor einer Woche die „Behauptung als nachweislich falsch“ dargestellt, dass es verschiedene Brüder gebe, die unter den Namen Harb in Deutschland leben. Dazu am Freitag die Stadt: „Die hier bekannten, in Berlin lebenden drei ausländischen Brüder, sind im Besitz von Duldungen aufgrund fehlender Nationalpässe.“ Sie würden unter dem Namen Cetin geführt. Die Familie widerspricht.

Abgeschoben worden ist Adnan Harb laut Stadt letztendlich, weil er die „gerichtlich festgestellte türkische Staatsangehörigkeit nicht akzeptiert und bei der Beschaffung türkischer Ausweispapiere nicht mitgewirkt hat“. Er hat aber anwaltlich und bei der Caritas verbrieft mehrmals in den vergangenen Jahren versucht, als Absicherung für seine Kinder einen türkischen Pass zu erhalten. Unverrichteter Dinge musste er laut seines damaligen Anwaltes jedes mal wieder abziehen, weil nicht er, sondern nur die Stadt die förmliche Identitätssuche als Voraussetzung hätte veranlassen können.

Die Stadt betont immer wieder, sie habe ihm die Aufenthaltserlaubnis in Aussicht gestellt. Der Inhalt des zitierten Schreibens vom 18. Juni 2014 ist der WZ bekannt. „Aber eben nur in Aussicht gestellt“, sagt Caritas-Beraterin Angelika Kleinschmidt. Die von ihr zuletzt im Januar erbetene schriftliche Zusicherung sei ihr verwehrt worden. Dazu die Stadt: Ja, „die voraussetzungslose Zusicherung einer Aufenthaltserlaubnis ist abgelehnt worden“. Kleinschmidt: „Von einer voraussetzungslosen Zusicherung meinerseits war nicht die Rede.“ Auch das belegen ihre Gesprächsprotokolle.

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