Projekt Rheinblick Currenta sieht Chemiepark durch das Projekt Rheinblick gefährdet

Das Unternehmen erkennt die Anstrengungen der Stadt an, glaubt aber den Lärmschutz nicht ausreichend berücksichtigt.

Projekt Rheinblick: Currenta sieht Chemiepark durch das Projekt Rheinblick gefährdet
Foto: currenta

Krefeld. Chemiepark-Betreiber Currenta ist mit dem von der Stadt Krefeld überarbeiteten Bebauungsplan (B-Plan) für das Projekt Rheinblick nicht zufrieden. Man befürchte eine Bestandsgefährdung des Chemieparks in Uerdingen und eine Beschneidung der Möglichkeiten für die zukünftige Entwicklung, heißt es in einer Stellungnahme des Unternehmens.

Bereits im Rahmen der letzten öffentlichen Auslegung war es zu Einsprüchen von Uerdinger Bürgern und Currenta gekommen. Das Unternehmen hat Bedenken, dass es durch strengere Lärmvorschriften zu Konflikten mit den neuen Mietern und Wohnungseigentümern kommen könnte. Vor allem um den Tankschiffanleger R 141, der an das Plangebiet anschließt, drehen sich die Sorgen des Unternehmens. In dem neuen B-Plan sind die zulässigen Wohnungen innerhalb des geplanten Mischgebietes deutlich eingeschränkt. Nördlich und westlich des öffentlichen Platzes ist das Wohnen überwiegend ausgeschlossen.

Currenta bezieht sich bei seinen neuerlichen Bedenken auf ein Rechtsgutachten, das man nach eigener Aussage gemeinsam mit Unternehmen des Standorts in Auftrag gegeben hat. „Wir erkennen die Anstrengungen der Stadt Krefeld, die widersprüchlichen Interessen zu berücksichtigen. Aber die genannten Konflikte bestehen weiter und werden auch durch den aktuellen Entwurf nicht rechtssicher gelöst“, sagt Chemieparkleiter Ernst Grigat.

Der neue B-Plan-Entwurf gehe zwar erstmals auf die konkrete Schallvorbelastung ein, aber die geltende Rechtslage zum Lärmschutz werde nicht ausreichend beachtet. In dem für den südlichen Teil ausgewiesenen Mischgebiet werde der vorgeschriebene Lärmgrenzwert während der Nachtzeit erheblich überschritten, so Currenta. Selbst bestehende Anlagen im Chemiepark müssten dadurch Beschränkungen befürchten.

Zudem würde die Wohnbebauung im nördlichen Teil näher als erlaubt an die Schiffsliegeplätze am Rhein und den bestehenden Schiffsanleger heranrücken, wodurch der vorgeschriebene Mindestabstand von 300 Metern nicht mehr eingehalten werden könne. Weitere Widersprüche sieht der Chemiepark zum gültigen Regionalplan und zum Landesentwicklungsplan, in dem das Rheinblick-Gebiet als gewerblich-industrieller Bereich dargestellt sei und nicht als allgemeines Siedlungsgebiet.

Uerdingens Bezirksvorsteher und SPD-Ratsherr Jürgen Hengst nimmt die Einwendung von Currenta „sehr ernst“, glaubt aber weiter an den „Willen zu einer einvernehmlichen Lösung“. Die Verwaltung werde die Einwendung qualifiziert prüfen, so Hengst.

Der FDP-Vorsitzende Joachim C. Heitmann spricht sich dafür aus, dass ein Satzungsbeschluss über die Wohnbebauung erst dann gefasst wird, wenn alle offenen Fragen mit dem Chemiepark einvernehmlich geklärt worden sind. pil

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