Zum Sex gezwungen Zeugenaussage bringt Opfer in Erklärungsnot

25-Jähriger soll Frauen erpresst und zum Sex gezwungen haben. Eine Frau habe er zweimal geschwängert und die Kinder getötet.

Zum Sex gezwungen: Zeugenaussage bringt Opfer in Erklärungsnot
Foto: dpa

Krefeld. Tief in das Leben eines Prozessbeteiligten ist die Große Strafkammer am Landgericht nun eingetaucht: Ein mutmaßliches Opfer, das auch selbst Täter gewesen sein könnte, stand in im Mittelpunkt des Interesses. Im Prozess um einen versuchten Totschlag eines Ehemannes an seinem Nebenbuhler sagte nun eine Bekannte der Ehefrau als Zeugin vor der Krefelder Kammer aus.

Sie stellte dem 25-jährigen Mann, der durch mehrere Messerstiche verletzt wurde, kein gutes Zeugnis aus. Er habe die Ehefrau des Angeklagten zweimal geschwängert und zweimal durch Tritte und Schläge dafür gesorgt, dass sie das Kind wieder verliere. Außerdem habe er versucht, sie mit Nacktfotos zu erpressen. Sie sollte ihm stets zu Willen sein, sonst würde er die Fotos ihrer Familie zeigen. Nebenbei hatte er noch weitere Freundinnen.

So zum Beispiel jene Frau, die im Zeugenstand saß. Auch sie habe er mit Nacktbildern, die er unbemerkt von ihr geschossen hatte, gefügig gemacht. Sogar zum Sex habe er sie gezwungen. Vergewaltigt habe sie sich aber nicht gefühlt, sagte sie auf Nachfrage des Gerichts. Er sei ein sehr manipulativer Mensch.

Inzwischen habe er sich fast mit ihrer ganzen Familie befreundet und sie gegen sie aufgehetzt. Denn sie hatte es gewagt, sich gegen ihn aufzulehnen und hatte ihn bei der Polizei angezeigt, so wie die Ehefrau das Angeklagten auch. Später zogen beide diese Anzeige allerdings wieder zurück.

Ob der Angeklagte von all diesen Vorgängen wusste, ist nicht klar. Zwar sagte die Zeugin, dass sie ihm mal „durch die Blume“ erzählt habe, dass er auf den Mann besonders Acht geben solle. Aber in seiner Vernehmung sagte der Angeklagte nur, dass er den Verdacht hatte, dass seine Frau fremd gehe. Von den anderen Vorgängen sprach er nicht.

Auch wenn die Anzeige zurückgezogen wurde — ermittelt wird gegen den Nebenbuhler trotzdem. Der Niedergestochene sollte eigentlich schon zum Prozessauftakt in der letzten Woche aussagen, aber nach einer eingehenden Belehrung durch den Vorsitzenden entschied er sich dazu, lieber mit seinem Rechtsanwalt zu erscheinen. Seine Aussage wird nun für den kommenden Verhandlungstermin am Montag erwartet.

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