Ein Leben hinter Gittern

Kampfhunde sind die schwer vermittelbaren Bewohner in den Tierheimen.

Kreis Mettmann. Pascha steckt seine Schnauze durch die Stäbe seines Zwingers, wedelt mit dem Schwanz — der Rüde freut sich, wenn Menschen vorbeikommen. Und er nimmt direkt Kontakt zu ihnen auf. „Er ist ein lieber Hund, das kann ich versichern“, sagt Thomas Mielke.

Der Leiter des Tierheims in Hilden kennt Pascha seit drei Jahren — so lange lebt der Rüde dort. „Aber bald wird er ein neues zu Hause haben. Er steht kurz vor der Vermittlung“, sagt Mielke. Einfach sei es nicht, solche Hunde zu vermitteln: Pascha ist ein American-Staffordshire-Terrier und damit — umgangssprachlich genannt — ein Kampfhund.

Von diesen Tieren gibt es im gesamten Kreis Mettmann 233. Sie fallen unter die Kategorie „gefährliche Hunde“. Ihre Zahl ist nach Auskunft des Kreisordnungsamts in den vergangenen fünf Jahren stabil geblieben. Zahlen für den Zeitraum vor 2006 gibt es nicht.

Mielke ist sich sicher, dass es vor zehn Jahren mehr Tiere gewesen sein müssen. „Aber dann kam 2003 das Landeshundegesetz, das den Haltern etliche Auflagen vorgeschrieben hat. Das hat viele abgeschreckt, sich solch ein Tier anzuschaffen“, sagt Mielke. Zudem sei ein Zuchtverbot eingeführt worden.

Mit dem Gesetz reagierte die Politik auf die Fälle, in denen Kampfhunde Menschen angegriffen hatten. Auch in Erkrath, Langenfeld und Velbert gab es Opfer, die bei Attacken von Hunden schwer verletzt wurden.

Die drei Tierheime im Kreis wurden als Reaktion daraufhin überrannt. Die Hildener Einrichtung nahm im Laufe der vergangenen zehn Jahre rund 150 „gefährliche Hunde“ auf, im Tierheim Düsseldorf-Rath, das für Tiere aus Ratingen zuständig ist, waren es 80 und in Velbert immerhin 30. Mittlerweile sind sie alle vermittelt worden.

„Viele gaben ihre Tiere ab, weil sie nicht angefeindet werden wollten. Einigen Haltern wurden aber ihre Hunde auch von städtischen Ordnungsämtern entzogen“, sagt Katrin Porysiak, Sprecherin des Tierheims in Rath.

Der Grund: Sie hatten gegen gesetzliche Auflagen verstoßen. Halter müssen unter anderem den Hund anmelden, ein Führungszeugnis vorlegen, eine Haftpflichtversicherung für das Tier nachweisen sowie belegen, dass sie an einem Wesenstest teilgenommen haben, der bestätigt, dass der Halter sein Tier im Griff hat.

Manche Tiere seien aber auch einfach im Tierheim gelandet, weil den Besitzern nach Einführung des Landeshundegesetzes schlicht das Geld für die weitere Haltung fehlte, sagt Mielke. „Vielen sind die Verwaltungsgebühren für Ausweise und Papiere zu teuer. Auch die Hundesteuer, die für Kampfhunde teilweise um das Zehnfache teurer ist als für einen Dackel, können sich viele nicht leisten.“ Ein Beispiel: Zahlt ein Hundebesitzer in Monheim für einen Dackel 123 Euro pro Jahr, sind es für ein „gefährlichen Hund“ 1320 Euro.

Die Hysterie um die Tiere hat sich mittlerweile gelegt. Darin sind sich die Leiter der drei Tierheime einig. Das zeigen auch die Zahlen der Hunde, die jetzt noch in den Heimen leben. Hilden betreut derzeit fünf, Velbert vier und Rath 13.

Allerdings schätzen die Mitarbeiter die Vermittlungschancen unterschiedlich ein. „Es ist nicht schwieriger als bei allen anderen Hunden“, sagt Katrin Porysiak. Mielke sieht das ähnlich: „Auch wenn es schwieriger ist, solche Hunde zu vermitteln, ist unsere Quote recht gut.“ Anders Jutta Rothstein vom Tierheim Velbert: „Sie bleiben in der Regel wesentlich länger im Tierheim.“

Nur Pascha nicht. Er hat Glück gehabt: Ein junges Paar will den Rüden bei sich aufnehmen. Mielke: „Wir warten nur noch auf die Papiere vom Ordnungsamt.“

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