Eine Grundsatzfrage

Wenn sich Richter und Anwälte am 18. Februar in Münster treffen, liegen die Rohre der CO-Pipeline in den Wochen und Monaten danach noch genauso unbefüllt in der Landschaft herum wie am Tag zuvor.

Eine Grundsatzfrage
Foto: NN

Es gibt kein Urteil, keine Entscheidung. Bedeutsamer als der Inhalt des Meinungsaustausches selbst ist jedoch sein Zustandekommen. Damit signalisieren die Richter am Oberverwaltungsgericht, dass sie sich inhaltlich der Kardinalfrage stellen, ob Grundbesitzer des reinen Profits wegen enteignet werden dürfen. Damit ist das Bayer-Projekt nur der Auslöser, Ziel ist die Klärung eines Grundsatzthemas.

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