Entscheidung im Kreis Mettmann: Beton-Neandertaler wird nicht zum Denkmal

Denkmalkommission des Landschaftsverbandes: „Eher trivial und für Touristen“.

Kreis Mettmann. Auch wenn es Heimatforscher und Fans gerne gesehen hätten - die kurzbeinige und keulentragende Figur des Neandertalers aus Beton hat nicht das Zeug zum Denkmal. Bereits im Januar hatte der Erkrather Peter Pose einen Antrag auf Denkmalschutz gestellt.

Mit dem Abriss des Restaurants "Neanderhöhle", in dessen Gartenlokal die Figur in den 30er Jahren stand, ist die Zukunft der Statue, die nicht unbedingt der Liebling des Neanderthal Museums ist, in die Diskussion geraten.

Das Rheinische Amt für Denkmalpflege teilte jetzt der Unteren Denkmalbehörde bei der Stadt Erkrath mit, dass für die "Statue des Neanderthalers keine Voraussetzungen zur Begründung des Denkmalwertes" vorliegen.

Die Denkmalkommission des Landschaftsverbandes Rheinland kam als Fachbehörde zu der Entscheidung, dass die Statue kein Denkmal im Sinne des Paragrafen 2 des Denkmalschutzgesetzes darstellt. Sabina Gierschner, zuständige Denkmalschützerin beim Rheinischen Amt für Denkmalpflege: "Ich war im Neandertal, habe die Figur fotografiert und der Kommission vorgelegt."

Und die entschied dann, dass die "Plastik keine ausreichenden künstlerischen Eigenschaften aufweist und gestalterisch einer das Volkstümlich karikierenden, eher trivialen, den touristischen Geschmack bedienenden Auffassung verpflichtet ist". Die Plastik verliere zudem mit dem Abriss der Gaststätte "Neanderhöhle" ihren historischen Kontext und erfülle als "Einzelne nicht die vom Denkmalschutzgesetz geforderten Kriterien zur Unterschutzstellung."

Bei der WZ-Umfrage zur Zukunft des Beton-Neandertales wurden 415 Stimmen abgegeben. 88,7 Prozent davon meinten, die Statue soll an ihrem Platz bleiben.

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