Änderung der Baumschutzsatzung: Pappeln und Birken fallen

Die Politik beschließt eine Änderung der Baumschutzsatzung. Gewisse Baumarten dürfen demnächst ohne Genehmigung gefällt werden.

Erkrath. Haus- und Gartenbesitzer kennen das Problem. Ein Baum steht zu dicht am Haus oder am Zaun zum Nachbarn, wirft zu viel Schatten oder — noch schlimmer — Unmengen Laub ab. Der Mieter beschwert sich, der Nachbar auch und dem Besitzer bleibt nur der Griff zur Kettensäge.

Doch bevor dieser die Säge ansetzen darf, um dem Baum zu Leibe zu rücken, musste er bisher einen Antrag bei der Stadt stellen, denn die Baumschutzsatzung genehmigte nur wenige ausgewählte Fällungen.

Bei gesunden Bäumen hatte es der Baumbesitzer bisher schwer. Die Politik beschloss nun, zumindest Pappeln und Birken zum Abholzen frei zu geben. Den Auslöser gab Wolfgang Zöllner, der im Planungs- und Umweltausschuss einen Bürgerantrag auf Aushebung, beziehungsweise Lockerung der Satzung für Privatleute gestellt hatte.

Er selber hatte einen Baum fällen wollen, was ihm verwehrt wurde. 673 Baumfällungen haben im vergangenen Jahr Privatleute bei der Verwaltung beantragt, so Dezernent Fabian Schmidt. „Nur 366 haben wir genehmigt.“

„Gängelei der Privatleute“, nannte FDP-Mann Rolf Steuber die Satzung. „Wir sind doch nicht in Amerika, wo jeder auf seinem Grundstück machen kann, was er will“, erwiderte Wolfgang Sternberg, Vorsitzender von NABU.

Auch die CDU schlug sich auf die Seite der Laubhasser und plädierte für eine Aushebelung der kompletten Satzung. Besonders für ältere Leute sei das Beseitigen von Laub eine große Belastung. Und man würde ja jetzt nicht sofort alle alten Bäume fällen, nur weil das Laub stört.

Naturschützer Sternberg von NABU sprach sich für eine Abstandsregelung aus. „Vor allem Birken machen nur Probleme, weil sie in der Vergangenheit oft zu nah ans Haus gepflanzt worden sind“, sagte er und schlug vor, Bäume, die näher als 2,50 Meter am Haus wachsen, von der Satzung auszunehmen.

SPD und Grüne schlossen sich an. Tiefbauamtsleiter Heinz-Peter Heffungs gab jedoch zu bedenken: „Je älter ein Baum wird, desto dicker wird sein Stamm und desto eher wird er in diesen 2,50 Meter-Rahmen fallen.“

Demnach könnten manche Bäume erst gefällt werden, wenn sie alt sind. „Die grüne Lunge in Erkrath wird auch durch private Bäume sichergestellt“, sagte Marc Göckeritz (Grüne). Die Satzung sei eine Erfolgsstory, auf die andere Städte neidisch sind, so Göckeritz. Einer „Optimierung“ der Satzung würde seine Fraktion aber zustimmen, so der Naturfreund.

Ausschussvorsitzende Edeltraud van Venrooy unterbrach die Sitzung für eine Beratungspause. Danach ist klar: Mit der Mehrheit von SPD, BmU und Grünen bleibt die Baumschutzsatzung bestehen. Ausnahmen werden in Zukunft unter anderem bei Birken und einigen Pappelarten gemacht.

Wie genau die neue Satzung aussehen wird, wird im nächsten Haupt- und Finanzausschuss diskutiert und vorraussichtlich in der Ratssitzung am 16. Mai beschlossen werden.

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