Hotel Zur alten Post zwangsverkauft

Ein Bieter sicherte sich das Hotel „Zur Alten Post“ beim Termin vor dem Amtsgericht Mettmann für 620 000 Euro.

Erkrath. „Wir freuen uns auf ihren Besuch“ — auf der Webseite des Hotels „Zur Alten Post“ an der Schildsheider Straße in Hochdahl wird nach wie vor um Gäste aus dem In- und Ausland geworben. Rund 55 Euro kostet eine Übernachtung im Einzelzimmer. Geworben wird mit der Nähe zu den Ballungszentren an Rhein/Ruhr sowie einer gemütlichen Atmosphäre in familiärer Umgebung.

Das soll vorerst auch so bleiben. Dem Vernehmen nach wird der Hotelbetrieb vorerst fortgeführt. Mehr als 30 Jahre war die Immobilie in Familienbesitz. Bis zum vergangenen Montag: Um kurz nach 9 Uhr ist das Hotel „Zur Alten Post“ vor dem Amtsgericht Mettmann zwangsversteigert worden.

Ein Bieter hat sich direkt beim ersten Versteigerungstermin den Zuschlag für einen Betrag von 620 000 Euro gesichert. Nicht mitversteigert wurde das Hotel- und Gaststätteninventar. Das Hotel mitsamt Grundstück war von einem Gutachter auf einen Verkehrswert von rund einer Million Euro geschätzt worden.

Es ist allerdings sehr unwahrscheinlich, dass der Verkehrswert bei einer Zwangsversteigerung tatsächlich erzielt wird. Oft gehen zwangsversteigerte Immobilien für einen Bruchteil des Schätzwerts weg. Allerdings müssen Ersteigerer auch damit rechnen, die Immobilie vorher nicht besichtigen zu können.

Warum kam es zu einer Zwangsversteigerung? Es ist anzunehmen, dass möglicherweise Kredite nicht mehr bedient werden konnten und Hotel und Grundstück als Sicherheit dienten. Zunächst ist ein Zwangsverwalter eingesetzt worden, der die Aufgabe hatte, die Immobilie in Besitz zu nehmen und im ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten.

Vor der Zwangsversteigerung schaute sich ein Gutachter das Grundstück sowie die dazu gehörenden Gebäude an. Er kam zu dem Schluss, dass das Objekt „insgesamt einen guten gepflegten Eindruck“ mache. Allerdings sei es ihm nicht möglich gewesen, betriebswirtschaftliche Daten vom Eigentümer zu erfragen. So konnten keinerlei Berechnungen über Ein- und Ausgaben aus dem Hotel- und Gaststättenbetrieb in das Gutachten mit einfließen. Der Gutachter weist ausdrücklich darauf hin, dass bei der Wertermittlung nicht das sonst für Hotelbetriebe übliche Verfahren angewendet werden konnte.

Das Grundstück mit den darauf bestehenden Gebäuden (siehe Infokasten) ist insgesamt 1515 Quadratmeter groß. Laut Richtwert des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Mettmann liegt der Bodenpreis für Grundstücke in diesem Bereich bei 280 Euro pro Quadratmeter. Das Gelände liege im Wohngebiet in zentraler Lage. Das Grundstück hätte somit einen Wert von rund 420 000 Euro.

Die Eigentümerfamilie wollte sich am Dienstag nicht konkret zum Sachverhalt äußern. Ob der neue Eigentümer schon Kontakt zu den bisherigen Besitzern aufgenommen hat, ist nicht bekannt.

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