Fremde Lichter am Kreis-Himmel

Romantik: Brennende Laternen sorgen im Kreis für Aufregung. Ihr Anblick ist ungewohnt, die Zulassung fragwürdig.

Kreis Mettmann. Ufos am Himmel über Velbert und Meteoritenspliter über Monheim? Das wird einem wohl kaum jemand glauben. Aber keine Angst: Sie sind nicht verrückt. Weder Marsmännchen noch Meteoriten sind im Anflug. Romantische Skylaternen - Himmelslaternen - gehen im Kreis Mettmann immer häufiger auf nächtliche Reisen.

Seit etwa einem Jahr sind die Lichter gefragte Höhepunkte bei Hochzeiten, Geburtstagen und sonstigen Festen. Das Prinzip ist einfach: In einer Art umgestülpten Papiertüte zündet man einen Brennkörper an. Wie ein Heißluftballon steigt die 20 Euro-Lampe nach oben - maximal 400 Meter hoch. Ob das einer Genehmigung bedarf und zukünftig überhaupt erlaubt sein wird, ist strittig.

Im April und Mai hat die Flugsicherung in Düsseldorf (DFS) 15 Laternenflüge genehmigt. Einige davon im Kreisgebiet in Mettmann, Velbert, Monheim, Ratingen-Homberg und auf dem Ratinger Schloss Hugenpot. "Selbst dann verweisen wir aber immer noch an das städtische Ordnungsamt und die Polizei", erklärt Michael Ludwig von der DFS. Denn das ist anders als die DFS nicht nur für die Luft- sondern auch für die allgemeine Sicherheit zuständig.

Bei den betroffenen Ordnungsämtern nachgefragt, weiß niemand Bescheid: "Von Skylaternen höre ich zum ersten Mal", sagt Thomas Höller vom Ordnungsamt Ratingen. Auch sein Kollege Werner Becker aus Mettmann tappt im Dunkeln. "Ich würde das wegen der Brandgefahr wohl nicht ohne weiteres genehmigen." Gefragt wurde er aber bei den Mettmanner Laternenflügen nicht.

Das mag daran liegen, dass Laternenflüge nach der Luftverkehrsordnung bisher nicht explizit einer Erlaubnis bedürfen - jedenfalls solange der Flugverkehr nicht gefährdet ist. Auf der Homepage eines Anbieters findet sich folgende Regelung: Wer nicht mehr als zehn steigen lässt, kann von einer Genehmigung absehen. "Diese Zahl haben wir dem Verkäufer genannt, weil es sonst keine Regelung gibt", erklärt Andreas Miltner von der Flugsicherung in Düsseldorf --. Das ist aber nur eine Übergangslösung.

Über das Wesen und die Zukunft der Himmelslaterne redet deshalb die DFS derzeit mit der Luftaufsicht der Bezirksregierung Düsseldorf. Ludwig hofft, dass bis Juni Ergebnisse vorliegen.

"Wenn die Bezirksregierung die Laterne zum Flugobjekt mit Eigenantrieb erklärt, muss man sich dort eine Flugerlaubnis abholen."

Wenn überhaupt, heißt es seitens der Bezirksregierung: Vor etwa zehn Jahren habe die Staatsanwaltschaft schon einmal ähnliche Produkte komplett verboten. Abgesehen davon meint Andreas Miltner: "Eigentlich müsste sich das Verkehrsministerium mit dem Fall beschäftigen." Denn nur das könne an der Luftverkehrsordnung feilen.

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