Amt ignoriert Bürgerwunsch

Die Grenzen des Außenbereichs am Dorfeingang können nicht verlegt werden, findet die zuständige Behörde.

Gruiten. Die Diskussion um den Gruitener Dorfeingang ist noch lange nicht beendet. Zwei Grundstücksbesitzer wollen, wie berichtet, an der Pastor-Vömel-Straße bauen. „Hier muss doch was passieren“, argumentiert Klaus Furthmann seit 15 Jahren. Ihm gehört das brachliegende Grundstück, auf dem vor Jahrzehnten ein Spielplatz war. Das spitz zulaufende Grundstück gegenüber mit zwei Garagen und einem nicht bewohnten Haus will dessen Besitzer ebenfalls bebauen. Zwei kleine Einfamilienhäuser hat er bereits planen lassen. Gebaut werden darf dort allerdings nicht, weil sich die betroffenen Grundstücke im sogenannten Außenbereich befinden.

Die SPD hat sich bereits 2011 des Themas angenommen und zur Sitzung des Planungsausschusses am Dienstag erneut einen Antrag gestellt. Die Forderung der Genossen: Die Außenbereichsgrenzen sollen zugunsten der Grundstücksbesitzer verschoben werden. „Ich habe den Eindruck, dass dort eine Veränderung nicht gewollt ist“, sagte Drennhaus in der Sitzung und fragte in Richtung Stadtverwaltung: „Warum können die Außenbereichsgrenzen nicht verlegt werden?“

Im Planungsamt und beim Amt für Denkmalpflege stößt das Ansinnen auf wenig Begeisterung. „Wir haben uns vergleichbare Flächen in Gruiten-Dorf angeschaut“, sagte Uwe Bolz vom städtischen Planungsamt und erläuterte dessen ablehnende Haltung zu den Vorhaben. Zum Beispiel am östlichen Ortseingang und an der Straße „An der Düssel“ gäbe es ebenfalls erschlossene Flächen in wenig optimalen Zuständen. „Dort haben wir ähnliche Situationen“, sagte Bolz. „Bauleitplanung muss sich damit auseinandersetzen, warum sie Bebauung an der einen Stelle zulässt und an anderer Stelle nicht.“ Technischer Dezernent Engin Alparslan brachte es auf den Punkt: „Bauplanungsrechtlich müsste dann eine Gleichbehandlung folgen.“ Und die könnte den Charakter der Anlage verändern.

Das befürchtet auch Claudia Reck vom Amt für Denkmalpflege im Rheinland. Schriftlich hat sie der Stadt mitgeteilt, dass eine „Bebauung dieses Areals die Einbettung der historischen Dorflage in die umgebenden Freiflächen an dieser Stelle stören würde. Es bestehen daher denkmalpflegerische Bedenken gegen die Planung.“ Die Lage des Dorfes zeichne sich durch seine Tallage, die umgebende Hügellandschaft und die das Dorf umgebenden Freiflächen aus. Würde der Bereich Klutenberg bebaut, könnte dies die „Einbettung der historischen Dorflage in die umgebenden Freiflächen an dieser Stelle stören“, sagt die Denkmalpflegerin.

„Es handelt sich eben nicht um einen normalen Ortseingangsbereich, sondern um einen ins Grüne eingebetteten Denkmalschutzbereich“, ergänzte Sabine Scharf, ebenfalls aus dem städtischen Planungsamt.

Mehr Informationen unter www.haan.de

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