Ein Urteil ist nicht in Sicht

Der von einem Investor geplante Bau der Windhövel-Passage lässt noch einige Zeit auf sich warten.

Haan. Am Windhövel geht es nicht weiter. Seit mehr als einem Jahr muss die Stadt auf Gerichtsurteile warten, um die Verwirklichung der Einkaufspassage vorantreiben zu können. Dennoch gibt sich Bürgermeister Knut vom Bovert gelassen. Das Frühjahr habe ja gerade erst begonnen. Denn irgendwann für die kommenden Wochen hat das Oberverwaltungsgericht Münster eine Entscheidung über den Bebauungsplan 143 „Windhövel“ in Aussicht gestellt. Erst wenn diese gefallen ist, kann es mit dem Projekt weitergehen.

Wie berichtet, haben Haaner Bürger im März vergangenen Jahres erneut Klage gegen die Stadt und den Bebauungsplan 143 eingereicht und damit ein weiteres sogenanntes Normenkontrollverfahren, das Bebauungspläne auf ihre Wirksamkeit hin überprüft, in Gang gesetzt. „Wir haben aber noch keinen konkreten Verhandlungstermin genannt bekommen“, sagt vom Bovert auf WZ-Nachfrage.

Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat noch keinen Termin für eine Entscheidung über die Klage festgesetzt. Das bestätigt dessen Sprecher und Vorsitzender Richter Ulrich Lau. Und weil in Münster immer noch kein Urteil gefällt wurde, geht es auch mit der Realisierung der Windhövel-Passage nicht weiter. „Der Investor steht in den Startlöchern und könnte bei einer Entscheidung zu unseren Gunsten relativ schnell mit der Umsetzung des Projektes beginnen“, sagt vom Bovert.

Der Investor, die Immobilien-Treuhand GmbH (ITG) mit Sitz in Düsseldorf, will das Einkaufszentrum in der Haaner Innenstadt nach wie vor realisieren. Dazu hatte die ITG bereits vor drei Jahren eine Bauvoranfrage gestellt, die auf Grundlage des damals gültigen Bebauungsplans von der Stadt Haan positiv beschieden wurde. Gegen diesen Bauvorentscheid hatte ein Nachbar vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf geklagt. Die dafür erforderlichen Ortstermine fanden bereits im April vergangenen Jahres statt, ein Urteil steht aber ebenfalls noch aus. „Das Gericht hat die Entscheidung ausgesetzt, bis das Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden hat“, sagt vom Bovert.

Die Zukunft der Haaner Innenstadt steht und fällt also mit dem Spruch der Richter in Münster. Zum einen läuft nach wie vor das Umlegungsverfahren für die betroffenen Grundstücke, dessen Ausgang ebenso von dem Gerichtsurteil abhängt wie die Entscheidung der ITG, in Haan eine kleine oder große Lösung zu bauen. Das Unternehmen hat Ende 2009 ein Schlüsselgrundstück in der Haaner Innenstadt erworben und für diese Fläche eine Bauvoranfrage für eine Apotheke sowie ein kleines Kaufhaus gestellt, die von der Stadt positiv beschieden wurde.

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