Auf Wegen im Stadtwald gilt ab sofort: Keine Leinenpflicht für Hunde

Hilden. Die generelle Anleinpflicht für Hunde im Hildener Stadtwald ist unwirksam. Auf den Waldwegen dürfen Vierbeiner ab sofort wieder ohne Leine laufen. Eine Hildener Hundebesitzerin hatte gegen die von der Stadt verhängte Leinenpflicht geklagt.

In der Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster hat sie Recht bekommen.

In dem Urteil, das der WZ vorliegt, begründet das OVG seine Entscheidung damit, dass nicht die Stadt sondern die Forstbehörden des Landes für den Wald zuständig sind. Das Landesforstgesetz sieht nur abseits der Wege eine Leinenpflicht vor. Ausnahmen gelten nur in Naturschutzgebieten und auf ausdrückliche Anordnung der Forstbehörden - etwa in ausgewiesenen Erholungsgebieten. Da auf den Stadtwald derzeit beides nicht zutrifft, müssen sich Hundebesitzer nicht mehr an das von der Stadt verhängte Anleingebot halten.

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