Letzte Straßenbahn: Abschied von der Elektrischen

Vor 50 Jahren fuhr die letzte Straßenbahn der Linie O durch Hilden. Die Linie V wurde schon früher eingestellt.

Hilden. Mehr als 60 Jahre fuhr sie tagsüber jede halbe Stunde von Benrath über Hilden nach Vohwinkel oder Ohligs. Dann kam das Aus. Vor 50 Jahren, am 15. April 1962, fuhr die letzte elektrische Straßenbahn der Linie O (nach Ohligs) durch Hilden. Die Linie V (nach Vohwinkel) war bereits am 8. Mai 1961 eingestellt worden. Ersetzt wurden sie durch die Buslinien 83 (heute 783 nach Ohligs) und 84 (heute 784 nach Vohwinkel).

Im Jahre 1898 wurde mit der Verlegung der Schienen begonnen. Die erste Bahn von Hilden nach Benrath fuhr am 12. Dezember 1898. Die Jungfernfahrt endete standesgemäß im Gasthaus „Zur Krone“ an der Gabelung. Im folgenden Jahr wurden die Strecken nach Ohligs und Vohwinkel eröffnet. Laut Fahrplan der Bergischen Kleinbahnen, Betriebsverwaltung Benrath, dauerte die Fahrt von Hilden nach Vohwinkel insgesamt 47 Minuten, Haan war nach 17 Minuten erreicht. 15 Pfennig kostete 1906 die Fahrt mit der Elektrischen nach Ohligs. Kinder unter zwölf Jahren zahlten zehn Pfennig und die Monatskarte kostete 7,70 Mark.

Von Benrath aus kommend hielten die 7,50 Meter langen und 1,70 Meter breiten Triebwagen in Hilden am Haus Horst, am Bahnhof und am Markt. Dort gab es eine Weiche, eine Ausweichmöglichkeit für sich begegnende Bahnen. Nächster Halt war an der Gabelung. Dort gabelten sich die Linien nach Ohligs und Vohwinkel. Die Linie O hielt noch an der Alten Schule (Walder Straße), in Klophaus, bei Peifer und in Trotzhilden. Die nächsten Haltestellen der Linie V waren die Breuersmühle (Krautfabrik Kirberg, Elberfelder Straße 46), das Trenk Häuschen und am Kesselsweier.

30 Plätze gab es in den Wagen (davon 16 Sitzplätze), die 1896/97 gebaut wurden und eine Spurbreite von einem Meter hatten (Schmalspur). Anfangs konnten die Fahrgäste mit ihnen sogar bis Oberbilk fahren. Das war spätestens seit 1917 nicht mehr möglich. Nachdem die Stadt Düsseldorf das Schienennetz im Jahre 1911 gekauft und an die Rheinische Bahngesellschaft verpachtet hatte, erhielt ab 1914 der Abschnitt zwischen Oberbilk und Benrath die Spurbreite von 1,435 Metern.

Heute erinnert kaum noch etwas an die Elektrische. An einigen alten Häusern sind noch die Haken zu sehen, an denen die Oberleitung befestigt war. Im Stadtarchiv gibt es zwar noch einige Unterlagen und Fotos, trotzdem ist Stadtarchivar Wolfgang Antweiler weiter auf der Suche nach alten Fahrplänen, Fahrkarten oder offiziellen Schriftstücken wie die „Polizei-Verordnung zum Schutz des Straßenbahnverkehrs“ vom 19. August 1922.

Diese Verordnung enthält insgesamt 15 Paragrafen mit zahlreichen Unterpunkten. Darunter sind Selbstverständlichkeiten wie Paragraf 1.1, der besagt, dass „Beschädigungen der Straßenbahn oder der zugehörigen Anlagen sowie der Fahrzeuge nebst Zubehör“ verboten sind. Andere Vorschriften muten da schon kurioser an. Beispielsweise Paragraf 1.2: „Es ist verboten, unbefugt Signale zu geben, Lichtsignale zu verändern, die Ausweichvorrichtungen zu verstellen oder zu versperren, die auf den Fahrzeugen befindlichen, dem Betrieb oder der Unfallverhütung dienenden Einrichtungen zu betätigen, Straßenbahnwagen zu verschieben, die freie Fahrt der Straßenbahn durch Aufstellen von Fahrzeugen oder Vieh oder durch Niederlegen von Gegenständen auf oder neben der Fahrbahn zu behindern, sowie andere Handlungen vorzunehmen, die den Betrieb stören oder gar gefährden können.“

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