Zweiter Haftbefehl nach Säureanschlag auf junge Deutschtürkin

Hilden. Nach dem Säureanschlag auf eine junge Frau in Hilden bei Düsseldorf hat ein Richter gegen einen zweiten Verdächtigen Haftbefehl erlassen. Das berichtete die Polizei in Mettmann am Montag.

Der 18-Jährige hatte sich in Begleitung eines Anwalts der Polizei gestellt. Er soll der 20-Jährigen im Auftrag ihres Ex-Freundes Schwefelsäure ins Gesicht gesprüht und ihr so schwere Verätzungen zugefügt haben. Gegen den 22-jährigen mutmaßlichen Auftraggeber war bereits Haftbefehl ergangen. Beide sitzen nun wegen des Verdachts der schweren Körperverletzung in Untersuchungshaft. Die Ermittler suchen noch weitere Zeugen der Tat.

Am Samstagmorgen hatte ein maskierter Mann an der Wohnungstür der jungen Frau geklingelt. Als sie öffnete, sprühte er ihr Schwefelsäure ins Gesicht, dann ging er wortlos weg. Die 20-Jährige konnte noch selbst den Rettungsdienst rufen. Mit schweren Verletzungen im Gesicht war sie in ein Krankenhaus gebracht worden. Auch ihre Großmutter wurde durch die Säure leicht verletzt.

Der frühere Freund des Opfers war noch am Samstagnachmittag festgenommen worden. Er hatte gestanden, jemanden zu der Tat angestiftet zu haben. Der Verdacht habe sich sofort gegen den 18-Jährigen gerichtet, dessen Kontakte zu dem Älteren der Polizei bekannt waren. Der mutmaßliche Anstifter war bereits dreimal wegen Gewalt und der Androhung des Säureanschlags angezeigt worden. Ein Gericht hatte ihm verboten, sich der Frau noch einmal zu nähern.

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