Sekundarschule ist noch nicht am Ziel

75 Anmeldungen werden für den Schulstart im Sommer 2013 benötigt.

Hilden. „Es wäre schwierig für Hilden, wenn diese Schule nicht kommen würde.“ Mit diesen Worten setzte die SPD-Vorsitzende Birgit Alkenings einen Schlusspunkt unter die zuvor rund einstündige Diskussionsveranstaltung ihrer Partei zur geplanten Sekundarschule. Rund 50 Zuhörer waren zur Präsentation des Konzeptes durch Sabine Klein-Mach, Leiterin der Wilhelm-Fabry-Realschule, ins Bürgerhaus gekommen.

Das von ihr mit entworfene Konzept einer Sekundarschule „Am Holterhöfchen“ kam sichtlich an. Die Eckpunkte: gemeinsames Lernen in den Klassen fünf und sechs, anschließend Differenzierung in Grund- und Erweiterungskurse. Wechsel vom G- in den E-Kurs, der gymnasiale Standards sichert, sind bei entsprechender Leistung auch für Spätzünder jederzeit möglich.

Es wird von Klasse fünf bis neun kein Sitzenbleiben geben. Jedes Kind soll entsprechend seiner Bedürfnisse und Fähigkeiten individuell gefördert werden, alle gängigen Schulabschlüsse sind durch Kooperationen mit dem Hildener Berufskolleg sowie dem Helmholtz-Gymnasium auf der Sekundarschule möglich.

Auch Schuldezernent Reinhard Gatzke verwies auf die Wichtigkeit dieser neuen Schulform, sieht sich allerdings noch nicht am Ziel: „Wir benötigen nächstes Jahr 75 Anmeldungen, erst dann ist der Schulstart im Sommer 2013 endgültig gesichert.“ Mit Freude habe er „eine unglaubliche Dynamik und Einheitlichkeit in diesem Prozess“ ausgemacht, es gebe eine breite Zustimmung in der Gesellschaft. Diese Rückendeckung sei allerdings auch notwendig, um dieses wichtige Ziel umzusetzen.

Am kommenden Dienstag und Mittwoch finden jeweils ab 19 Uhr in der Aula des Helmholtz-Gymnasiums, Am Holterhöfchen 30, Informationsabende für geladene Eltern der zweiten und dritten Hildener Grundschulklassen statt. Sie werden im Anschluss zu ihren Eindrücken über die neue Schulform befragt. Jeweils 75 Interessenten aus beiden Jahrgängen müssen sich vorstellen können, ihr Kind an der Sekundarschule anzumelden. Erst dann kann der Prozess fortgesetzt werden.

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