Spielhalle: Stadt droht Klage

Wenn der Betrieb der Einrichtung nicht genehmigt wird, will der Eigentümer Schadensersatzansprüche geltend machen.

Hilden. Der Stadt Hilden steht Ungemach ins Haus. Grund ist ein einstimmig gefasster Satzungsbeschluss des Stadtrates vom 12. Dezember 2012. Der schreibt unter anderem fest, dass im Bereich zwischen Berliner Straße, Schwanenstraße und Itter keine Spielhallen, Wettbüros oder „Rotlicht-Nutzungen“ möglich sind. An der Berliner Straße 6, wo früher zunächst ein Autohaus und später ein Sonnenstudio waren, gibt es aber eine Spielhalle. Zumindest sind die entsprechenden Werbeanlagen am Haus angebracht. Die Räume selbst sind geschlossen.

„Die Spielhalle war im vergangenen Jahr kurzzeitig in Betrieb — ohne Genehmigung“, sagt Hildens 1. Beigeordneter Norbert Danscheidt. Deshalb habe sie wieder geschlossen werden müssen. Der Inhaber des Grundstücks will aber nicht aufgeben. Waldemar Marczinzik aus Gladbeck hat deshalb die Kölner Anwaltskanzlei Lenz und Johlen damit beauftragt, seine Interessen gegenüber der Stadt zu vertreten.

In einem dreiseitigen, von Rechtsanwalt Dr. Markus Johlen unterzeichneten Schreiben wird die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen für den Fall angekündigt, dass der Bebauungsplan in kraft tritt, ohne dass zuvor keine Genehmigung zum Betrieb einer Spielhalle erteilt wurde. Die Änderung des Bebauungsplanes ist bisher noch nicht rechtskräftig geworden. Dies ist erst der Fall, wenn sie öffentlich im Amtsblatt der Stadt Hilden bekanntgemacht wurde. Das ist noch nicht geschehen.

„Die Rechtskraft kommt“, sagt Danscheidt. „Es wird demnächst eine Veröffentlichung geben“, sagt die Technische Beigeordnete Rita Hoff auf WZ-Nachfrage. Dann wäre der Fall eingetreten, für den die Kölner Anwälte eine Klage angekündigt haben. Als Grund führen sie an, dass der Bauantrag ihres Mandanten von der Stadt Hilden nicht innerhalb der gesetzlichen Bearbeitungsfrist beschieden worden sei.

Diesem Vorwurf wird in der Sitzungsvorlage für den Stadtentwicklungsausschuss am 14. November 2012 noch widersprochen. „Der Bauantrag (Nutzungsänderungsvertrag) für den Bau von Spielhalle und Wettbüro ist also nicht, wie von den Rechtsanwälten dargestellt, vor der Zurückstellung drei Monate unbearbeitet geblieben“, heißt es dort. In den Sitzungsunterlagen für die Ratssitzung einen Monat später ist aber unter anderem dieser Passus gestrichen. Dort heißt es nur noch, dass „der von den Rechtsanwälten postulierte Schadensersatzanspruch für ihren Mandanten nicht Gegenstand der städtebaulichen Abwägung zur Aufstellung des Bebauungsplanes“ sei.

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